Krypto-Steuern für SwissBorg: Hier bist du richtig
Krypto-Steuern zu erklären kann überwältigend sein. Die Regeln sind oft unklar und offizielle Leitfäden beantworten nicht alle wichtigen Fragen.
Gleichzeitig erhalten Finanzbehörden immer mehr Zugriff auf Daten von Krypto-Börsen – auch von Plattformen wie SwissBorg. Eine wachsende Zahl von Börsen ist verpflichtet, Informationen über deine Transaktionen weiterzugeben.
Genau deshalb gibt es Divly. Wir haben ein Tool entwickelt, das dich Schritt für Schritt sicher und gesetzeskonform durch deine Steuererklärung führt – ohne Stress und Unsicherheit. In diesem Leitfaden zeigen wir dir genau, wie du deine Transaktionen von SwissBorg korrekt meldest.
So werden Krypto-Gewinne mit Swissborg in Deutschland besteuert
In Deutschland werden Gewinne aus Swissborg-Trades nicht als Kapitalerträge, sondern als private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG) behandelt. Das bedeutet, sie unterliegen deinem persönlichen Einkommensteuersatz (bis zu 45 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).
Hier sind die wichtigsten Regelungen im Überblick:
- Haltefristen und Steuerfreiheit:
- Unter 1 Jahr: Steuern fallen an, wenn du Coins verkaufst, tauschst oder damit bezahlst, die du weniger als ein Jahr gehalten hast.
- Über 1 Jahr: Hältst du deine Coins länger als ein Jahr, sind die Gewinne grundsätzlich steuerfrei.
- Die Freigrenze (ab 2024):
- Es gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr.
- Wichtig: Dies ist kein Freibetrag. Erreichst du 1.000 Euro Gewinn oder mehr, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber.
- Staking und Mining (Swissborg Earn):
- Rewards aus Mining und Staking gelten als sonstige Einkünfte (§ 22 EStG) und werden zum Zeitpunkt des Zuflusses versteuert.
- Die einjährige Haltefrist für die Coins selbst bleibt bestehen.
- Steuererklärung und Compliance:
- Deklariere deine Gewinne in der Anlage SO (am besten über ELSTER).
- Fristen: 31. Juli (bei eigener Abgabe) oder Ende Februar des Folgejahres (mit Steuerberater).
- Das Finanzamt nutzt Bankprüfungen, Exchange-Meldungen und internationale Datenabgleiche. Nutze Tools wie Divly, um deine Haltefristen zu tracken und Steuerhinterziehung zu vermeiden.
Schritte zur Swissborg-Steuererklärung
Um deine Swissborg-Steuererklärung fertigzustellen, gibt es drei wichtige Schritte:
- Finde deine Swissborg-Transaktionshistorie
- Berechne deine Gewinne oder Verluste
- Gib deine Steuern an
Wir helfen dir bei allen drei Schritten. Es ist ratsam, einen Krypto-Steuerrechner wie Divly zu verwenden, um deine Swissborg-Steuererklärung zu vereinfachen. Diese Anleitung bezieht sich hauptsächlich auf Divly, kann aber auch nützlich sein, wenn du die Berechnungen manuell durchführst.
Schritt 1: Wie du deine Swissborg-Transaktionshistorie exportierst
Datei-Import
Du kannst Transaktionen in Divly importieren, indem du eine XLSX-Datei herunterlädst und importierst. Achte darauf, die XLSX-Datei jedes Mal herunterzuladen, wenn du die neuesten Transaktionen einbeziehen möchtest.
- Melde dich bei Swissborg an.
- Gehe zum Bereich Profile (Profil) und wähle Account Statement (Kontoauszug).
- Fülle Start Date (Startdatum) und End Date (Enddatum) aus, sodass sie deine gesamte Transaktionshistorie abdecken.
- Klicke auf die Schaltfläche Excel File (Excel-Datei), um die XLSX-Datei herunterzuladen, die alle deine Krypto-Transaktionen enthält.
- Ziehe die XLSX-Datei per Drag-and-Drop dorthin, wo Upload CSV steht. Divly wird die Transaktionen importieren.
Schritt 2: Berechne deine Gewinne oder Verluste
Nutze den Krypto-Steuerrechner Divly, um die Berechnungen für deine Swissborg-Steuererklärung automatisch durchzuführen, nachdem du deine Transaktionshistorie hochgeladen hast.
Du kannst auch einen Steuerberater beauftragen oder die Berechnungen selbst machen. Wenn du die Berechnungen selbst durchführst, empfehlen wir dir, unseren Steuerleitfaden für Deutschland zu konsultieren, um sicherzustellen, dass du alle Vorschriften einhältst. Alternativ kannst du die offiziellen Regierungsrichtlinien direkt einsehen.
Schritt 3: Gib deine Steuern an
Was muss den Steuerbehörden gemeldet werden?
Du musst alle relevanten Transaktionen des Jahres angeben, darunter:
- Krypto-Einkommen: Deklariere Einkünfte aus Mining, Staking oder Lending.
- Verkaufspreise: Gib die Verkaufspreise aller Kryptowährungen an, die weniger als ein Jahr gehalten wurden.
- Anschaffungskosten: Melde die Kaufpreise aller Kryptowährungen, die innerhalb eines Jahres nach dem Kauf verkauft oder getradet wurden.
- Gewinne aus Derivaten: Melde alle Gewinne aus Derivatkontrakten mit Kryptowährungen.
- Verluste aus Derivaten: Melde alle Verluste aus Derivatkontrakten mit Kryptowährungen.
Mit einem Krypto-Steuerrechner wie Divly werden dir diese Informationen automatisch bereitgestellt.
Divly & SwissBorg: Die Wahl für Deutschland
Divly ist speziell für Deutschland entwickelt – mit Fokus auf einfache Nutzung und höchste Genauigkeit. Anders als generische Tools erstellen wir automatisch einen konformen, lokalisierten Steuerbericht, den du für deine Steuererklärung beim Finanzamt nutzen kannst – inklusive Anleitung für ELSTER.
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Einfacher SwissBorg-Import: Schneller Import deiner SwissBorg-Transaktionen (z. B. per CSV), nahtlos kombiniert mit deinen anderen Wallets und Börsen.
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Genauigkeit der Berechnungen: Präzise Gewinn- und Verlustberechnung mit der richtigen Bewertungsmethode (z. B. FIFO) – transparent und nachvollziehbar.
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Berichte für Deutschland: Einfacher Download der relevanten Steuerberichte für Anlage SO und Anlage KAP – inklusive Erklärung, wie du die Werte beim Finanzamt über ELSTER angibst.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
In Deutschland gelten Kryptowährungen als private Veräußerungsgeschäfte. Gewinne sind steuerpflichtig, wenn sie innerhalb eines Jahres realisiert werden.
Sie müssen Kryptowährungen angeben, wenn:
- Sie Kryptowährungen innerhalb von einem Jahr nach dem Kauf verkauft haben
- Ihr Gesamtgewinn die Freigrenze von 600 € übersteigt
Für die Steuererklärung benötigen Sie folgende Informationen:
- Anlage SO (Sonstige Einkünfte)
- Eine detaillierte Aufstellung aller Transaktionen
Die wichtigsten Termine für Ihre Steuererklärung sind:
- Abgabefrist (ohne Berater): 31. Juli des Folgejahres
- Abgabefrist (mit Berater): Ende Februar des übernächsten Jahres
Die Besteuerung von Kryptowährungen in Deutschland unterliegt ständigen Anpassungen. Das BMF-Schreiben hat viele Fragen geklärt, aber es gibt immer noch Unsicherheiten, insbesondere bei Staking und Lending.
Es ist wichtig, sich über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten oder einen Steuerberater zu konsultieren.
Mehr Informationen:
Gewinne aus Kryptowährungen sind steuerfrei, wenn:
- Sie die Coins länger als ein Jahr gehalten haben
- Ihr Gesamtgewinn im Kalenderjahr unter 600 € liegt
Für die Berechnung Ihrer Gewinne und Verluste benötigen Sie:
- Datum und Wert jedes Kaufs
- Datum und Wert jedes Verkaufs
- Transaktionsgebühren
Ja. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können mit Gewinnen aus denselben Einkunftsarten verrechnet werden. Ein Verlustvortrag oder -rücktrag ist ebenfalls möglich.
Die Privatsphäre von Krypto-Händlern auf Plattformen wie Swissborg wird durch strengere Vorschriften eingeschränkt.
Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle Kryptobörsen Handelsdaten von EU-Bürgern gemäß DAC8 melden. Diese Daten werden an das Finanzamt des Landes weitergeleitet, in dem Sie wohnen.
Das bedeutet, dass das Finanzamt genau sehen kann, dass Sie bei Swissborg gehandelt haben.
Ja. In Deutschland können Sie eine Selbstanzeige vornehmen, um versäumte Krypto-Einkünfte nachzuzahlen. Wenn Sie dies proaktiv tun, können Sie oft Strafen vermeiden oder reduzieren.
Informieren Sie sich hierzu am besten bei einem Steuerberater.
Hinweis: Die hier bereitgestellten steuerbezogenen Informationen sind keine Steuerberatung, Finanzberatung, Buchhaltungsberatung oder Rechtsberatung und können nicht zur Vermeidung von Steuerstrafen verwendet werden. Du solltest die Beratung eines Steuerfachmanns bezüglich deiner spezifischen Umstände suchen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Alle hierin enthaltenen Informationen sind unsere Meinung und keine Feststellung von Fakten.