Kryptowährung Steuer Leitfaden für Deutschland (2026)


Erfahre, wie du in Deutschland Krypto-Steuern berechnest und erklärst. Dieser Leitfaden wurde aktualisiert und berücksichtigt die aktuellen Hinweise des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Kryptowährungen.

8. Januar 2026 14:26

Willkommen beim Divly-Steuerleitfaden für Kryptowährungen! Divly ist ein Steuerrechner für Kryptowährungen, der speziell für Deutschland entwickelt wurde.

Heute zeigen wir dir, was du für deine Krypto-Steuern in Deutschland wissen musst und wie du die wichtigsten Fälle in der Steuererklärung richtig einordnest. Dafür orientieren wir uns an den aktuellen Hinweisen des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen.

In diesem Leitfaden findest du:

Dieser Leitfaden wird regelmäßig aktualisiert, um Änderungen in der Verwaltungsauffassung (z.B. durch BMF-Schreiben) abzubilden. Wenn du Fehler oder veraltete Stellen findest, schreib uns gern an [email protected] oder nutze den Support-Chat unten rechts auf der Website.

Wann muss ich Krypto in der Steuererklärung angeben?

Grundsätzlich musst du Krypto in deiner Steuererklärung angeben, sobald steuerpflichtige Vorgänge dabei sind, z.B. Verkäufe, Trades, Zahlungen mit Krypto oder Einnahmen (z.B. Staking).

Wichtige Termine (vereinfacht):

  1. Januar: ELSTER steht für die Abgabe der Steuererklärung zur Verfügung.
  2. 31. Juli: Regel-Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung (wenn du selbst abgibst). Wenn du eine Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein nutzt, gelten in der Regel längere Fristen.

Welche Anlagen wichtig sind, hängt von deinen Aktivitäten ab:

  • Für viele Krypto-Fälle ist die Anlage SO relevant.
  • In bestimmten Fällen kann auch die Anlage KAP relevant sein (z.B. bei bestimmten Erträgen, die als Kapitaleinkünfte eingeordnet werden).



Wie werden Kryptowährungen in Deutschland besteuert?

Wie hoch sind die Steuern auf Kryptowährungen?

Viele Krypto-Vorgänge werden steuerlich wie private Veräußerungsgeschäfte behandelt. Das bedeutet: Gewinne können mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden (je nach Einkommen bis zum Spitzensteuersatz).

Typische steuerpflichtige Fälle sind zum Beispiel:

  • Verkauf von Kryptowährungen gegen Euro
  • Tausch von Krypto gegen Krypto (der Tausch gilt ebenfalls als Veräußerung)
  • Kauf von Waren/Dienstleistungen mit Krypto (weil du dabei Krypto “veräußerst”)
  • Gebühren in Krypto (wenn du dafür Einheiten deiner Coins/Token abgibst)

Wichtig: Bei privaten Veräußerungsgeschäften gibt es eine Freigrenze (nicht Freibetrag). Das heißt: Liegt dein Gesamtgewinn unter der Grenze, bleibt er steuerfrei. Überschreitest du die Grenze, ist grundsätzlich der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

Einnahmen aus Aktivitäten wie Mining, Staking oder Lending können zusätzlich als sonstige Einkünfte eingeordnet werden und haben oft eine eigene Freigrenze. (Welche Anlage und Einordnung passt, hängt vom konkreten Fall ab.)



Ausnahmen von der Steuer auf Kryptowährungen


In Deutschland musst du keine Steuern auf Kryptogewinne zahlen, wenn sie unter 600 Euro im Jahr liegen, und keine Steuern auf Kryptoeinkünfte, wenn sie unter 256 Euro im Jahr liegen.

600 € / 1.000 € Freigrenze für Krypto-Gewinne (private Veräußerungsgeschäfte)

Wenn du Kryptowährung verkaufst, tauschst oder damit bezahlst, kann das als privates Veräußerungsgeschäft gelten. Dafür gibt es eine Freigrenze (kein Freibetrag):

  • Bis einschließlich 2023: Gewinne bleiben steuerfrei, wenn dein Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr unter 600 € liegt.
  • Ab 2024: Diese Freigrenze wurde auf 1.000 € angehoben.

Wichtig: Freigrenze bedeutet: Sobald du die Grenze überschreitest, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig (nicht nur der Teil über der Grenze).

Zu privaten Veräußerungsgeschäften zählen nicht nur Kryptowährungen, sondern z.B. auch Dinge wie Kunst oder Autos. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden (je nach Regeln des jeweiligen Jahres).

12-monatige Haltefrist

Für Kryptowährungen gilt: Hältst du sie länger als 12 Monate, ist ein Verkauf (oder Tausch/Bezahlen) in der Regel steuerfrei, sofern es sich um private Veräußerungsgeschäfte handelt.

256 € Freigrenze für Krypto-Einkommen (z.B. Mining, Staking, Airdrops/Bounties)

Für bestimmte Krypto-Einkünfte (z.B. Mining, Staking, Lending, Bounties) gilt häufig eine kombinierte Freigrenze von 256 € pro Kalenderjahr.
Auch hier gilt: Wenn du die 256 € überschreitest, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig (nicht nur der Teil darüber).

Kauf und Transfer von Kryptowährungen

  • Kaufen und Halten von Kryptowährung ist nicht steuerpflichtig.
  • Transfers zwischen deinen eigenen Wallets (inkl. Transfers zur eigenen Börse) sind ebenfalls nicht steuerpflichtig. Wichtig ist nur, dass du Transfers sauber dokumentierst, damit Anschaffungsdaten und Anschaffungskosten korrekt weitergeführt werden.



Wann zahlt man Steuern auf Kryptowährung?

Du solltest Steuern zahlen, wenn du steuerpflichtige Transaktionen durchführst und dabei die jeweilige Freigrenze überschreitest (oder die Haltefrist nicht erfüllst), z.B.:

  • Kryptowährung verkaufen
  • Kryptowährung tauschen (Krypto-zu-Krypto)
  • Teilnahme an einem Initial Coin Offering (ICO)
  • Waren oder Dienstleistungen mit Kryptowährung bezahlen
  • Gebühren in Kryptowährung zahlen
  • Kryptowährung minen
  • Kryptowährung staken
  • Kryptowährung verleihen
  • Einkünfte in Kryptowährung erhalten
  • Gewinne aus Margin- oder Futures-Handel erzielen

Persönlicher Einkommensteuersatz

Der Großteil der steuerpflichtigen Krypto-Einkünfte und Gewinne (z.B. aus privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb der Haltefrist oder aus sonstigen Leistungen wie Staking) unterliegt deinem persönlichen Einkommensteuersatz. In diesen Fällen musst du typischerweise die Anlage SO ausfüllen.

Alleinstehende Steuerzahler Verheiratete Steuerzahler Steuersatz
Bis zu 12.096 € Bis zu 24.192 € 0 %
12.097 € – 68.480 € 24.193 € – 136.960 € 14 % – 42 %*
68.481 € – 277.825 € 136.961 € – 555.650 € 42 %
Mehr als 277.825 € Mehr als 555.650 € 45 %

Kapitaleinkünfte

Wenn du am Margenhandel teilgenommen hast, musst du auch Kapitalertragssteuer zahlen. Du musst deinen Margenhandel in der Anlage KAP angeben. Kapitaleinkünfte aus Kryptowährung werden pauschal mit 25 % besteuert.

Berechnung der Gewinne aus Krypto-Transaktionen

Um deinen Gewinn oder Verlust aus Krypto-Transaktionen zu ermitteln, brauchst du zwei Dinge:

  • Einnahmen (Verkaufserlös) der Transaktion in Euro
  • Kosten (Anschaffungskosten) der veräußerten Kryptowährung inkl. relevanter Gebühren

Wenn du einen Steuerrechner für Kryptowährungen wie Divly verwendest, übernimmt Divly diese Berechnungen für dich.

Berechnung der Einnahmen aus einer Krypto-Transaktion

1) Du verkaufst Kryptowährung für Euro
Dann sind die Einnahmen einfach der Euro-Betrag, den du erhalten hast.

2) Du tauschst Kryptowährung gegen Kryptowährung
Dann nimmst du den Marktwert der erhaltenen Kryptowährung in Euro zum Zeitpunkt der Transaktion.
Falls dafür kein verlässlicher Euro-Preis verfügbar ist, kannst du stattdessen den Euro-Marktwert der versendeten Kryptowährung zum Zeitpunkt der Transaktion verwenden.

Preisquellen findest du z. B. auf seriösen Handelsplattformen oder bei Marktdatenaggregatoren wie CoinMarketCap. Alternativ kann Divly die Preisinformationen für dich übernehmen.

Beispiel
Du tauschst am 29.09.2025 1 BTC gegen 10.000.000 CATVERSE. Für CATVERSE gibt es keinen verlässlichen Euro-Preis. Dann nutzt du den Euro-Wert der versendeten Währung:
Wenn 1 BTC = 19.500 €, sind die Einnahmen dieser Transaktion 19.500 €.

3) Du kaufst Waren oder Dienstleistungen mit Kryptowährung
Die Einnahmen entsprechen dem vereinbarten Preis in Euro für die Ware/Dienstleistung.
Wenn kein Euro-Betrag vereinbart wurde, nutzt du den Euro-Marktwert der verwendeten Kryptowährung zum Zeitpunkt der Zahlung.

4) Du erhältst Kryptowährung (z. B. Mining, Staking, Lending, Bounties)
Dann ermittelst du den Euro-Marktwert zum Zeitpunkt des Erhalts. Diesen Wert gibst du später in deiner Steuererklärung (über ELSTER) an (zuständig ist dein Finanzamt).

Berechnung der Kosten für eine Krypto-Transaktion

In Deutschland wird in der Praxis häufig die First-in-First-out-Methode (FIFO) genutzt, um die Anschaffungskosten (Kostenbasis) zu bestimmen:
Die zuerst angeschafften Einheiten gelten als zuerst veräußert.

Beispiel
Du kaufst zuerst 1 BTC für 1.000 € und später 1 BTC für 10.000 €. Danach verkaufst du 1 BTC für 20.000 €.
Nach FIFO wird der zuerst gekaufte BTC verkauft:
Gewinn = 20.000 € − 1.000 € = 19.000 €

Gebühren und weitere Kosten
Du kannst relevante Kosten abziehen, z. B.:

  • Handelsgebühren (Trading Fees)
  • Transaktionsgebühren/Netzwerkgebühren (je nach Fall)
  • Bei Mining ggf. nachweisbare Ausgaben, die direkt damit zusammenhängen


Woher weiß das Finanzamt von Kryptowährungen?

Das deutsche Finanzamt kann dich oder Kryptobörsen kontaktieren, um Informationen über deine Transaktionen mit Kryptowährungen zu erhalten.

Es gibt mehrere Wege, wie Kryptotransaktionen für das Finanzamt nachvollziehbar werden können. In den nächsten Jahren wird vor allem DAC8 dafür sorgen, dass mehr Daten automatisch zwischen Behörden ausgetauscht werden.

1) Meldungen durch Börsen und andere Anbieter (DAC8)

Mit DAC8 werden viele Krypto-Dienstleister (z. B. Börsen/Broker/Plattformen) verpflichtet, bestimmte Nutzer- und Transaktionsdaten zu erfassen und an die Steuerbehörden zu melden. Diese Informationen können anschließend zwischen EU-Ländern ausgetauscht werden.

Was das für dich praktisch heißt:

  • Wenn du auf zentralen Plattformen handelst, entstehen oft berichtspflichtige Datenspuren (Kontoinhaber, Transaktionen, ggf. Bestände/Erträge je nach Anbieter-Setup).
  • Auch wenn du heute in einem Land steuerpflichtig bist und auf einer Plattform im Ausland aktiv bist, kann der Austausch über DAC8 die Transparenz erhöhen.

2) Auskunftsersuchen an dich

Das Finanzamt kann dich auffordern, Unterlagen einzureichen, zum Beispiel:

  • CSV-Exporte / Transaktionsübersichten von Börsen
  • Wallet-Adressen und Nachweise zu Ein- und Auszahlungen
  • Dokumentation zu besonderen Fällen (z. B. Airdrops, Staking, Lending, Gebühren)

3) Nachvollziehbarkeit über die Blockchain

Viele Blockchains sind öffentlich einsehbar. Wenn Wallet-Adressen mit dir in Verbindung gebracht werden (z. B. über Börsen-Auszahlungen), können Transaktionsflüsse oft technisch nachverfolgt werden, auch außerhalb von Börsen.

Was solltest du jetzt tun?

  • Transaktionsdaten sichern: Exporte von Börsen, Wallets, DeFi-Tools (wenn genutzt).
  • Transfers sauber dokumentieren: Ein- und Auszahlungen zwischen eigenen Wallets/Plattformen klar zuordnen.
  • Bewertungen/Euro-Werte nachvollziehbar halten: Damit du Gewinne, Verluste und Einnahmen korrekt erklären kannst.

Hinweis: Dieser Abschnitt ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Wenn du unsicher bist, lohnt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater.

Steuerliche Einstufung von Kryptowährungen

Je nach Aktivität können Kryptowährungs-Transaktionen steuerlich unterschiedlich eingeordnet werden. Häufige Kategorien sind:

  • Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG) (z. B. Verkauf/Tausch innerhalb bestimmter Fristen)
  • Sonstige Einkünfte (§ 22 EStG) (z. B. bestimmte Vergütungen/Belohnungen, je nach Ausgestaltung)
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) (bei gewerblicher Tätigkeit)
  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) (Krypto als Arbeitslohn)
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) (z. B. bestimmte Derivate/Termingeschäfte, je nach Fall)

Welche Anlage(n) du in ELSTER nutzt (z. B. Anlage SO, KAP, N, G), hängt davon ab, welche Art von Transaktionen du gemacht hast.



Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Transaktionsarten

Bestimmte Vorgänge lösen die oben aufgeführten Steuerarten unterschiedlich aus. Nachfolgend findest du eine Übersicht, die wir in diesem Leitfaden im Detail erläutern. Jede Transaktion hat eine zugehörige Steuerklassifizierung und das entsprechende Label in Divly für diejenigen, die unseren Service zur Automatisierung ihrer Steuerberichte nutzen.

Transaktionsart Steuerklassifizierung Divly-Kennzeichnung
Krypto kaufen Nicht besteuert Buy
Verkaufen Krypto Einkommensteuer Sell
Krypto gegen Krypto tauschen Einkommensteuer Traded Crypto
Initial Coin Offering (ICO) Einkommensteuer Traded Crypto
Kauf von Waren und Dienstleistungen Einkommensteuer Goods/Services
Handelsgebühr mit Krypto bezahlen Einkommensteuer Fee included in Trade
Transfergebühr mit Krypto bezahlen Einkommensteuer Fee Included in Transfer
Krypto zwischen deinen Wallets übertragen Nicht besteuert Transfer
Verlorene oder gestohlene Kryptowährung Nicht besteuert/nicht absetzbar Lost/Stolen
Krypto verschenken Nicht besteuert Gifted Away
Krypto als Geschenk erhalten Nicht besteuert Received Gift
Krypto spenden Nicht besteuert Donation
Airdrop Nicht besteuert* Airdrop
Hard Fork Nicht besteuert* Fork
Mining Einkommensteuer Mining
Staking Einkommensteuer Staking Reward
Einkommen (z.B. Freiberufler, Gehalt) Einkommensteuer Income
Verleihen von Krypto Einkommensteuer Interest Received
Margin-Handel Kapitalertragsteuer Realized Profit/Loss
Handel/Münze NFT Einkommensteuer Imported as NFT-Identifier

Bitte sieh dir den entsprechenden Abschnitt für weitere Details an.

Krypto kaufen / Krypto mit Fiat kaufen

Beim Kauf von Kryptowährungen fallen keine Steuern an. Wichtig ist, dass du Anschaffungsdatum und Anschaffungskosten (inkl. Gebühren) dokumentierst, weil diese später für die Gewinnberechnung relevant sind.

Gebühren zur Kostenbasis hinzufügen (Beispiel)
Du kaufst 1 ETH für 1.000 € und zahlst 10 € Handelsgebühr.
Deine Kostenbasis beträgt dann 1.010 €. Wenn du später verkaufst, ist dein steuerpflichtiger Gewinn entsprechend 10 € niedriger.

Krypto verkaufen / Krypto für Fiat verkaufen

Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen im Privatvermögen sind in der Regel steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf höchstens 1 Jahr liegt (einjährige Haltefrist).

  • Gewinne bleiben steuerfrei, wenn sie insgesamt unter 1.000 € pro Jahr liegen (Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte).
  • Überschreitest du die 1.000 €-Grenze, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

Gewinn/Verlust berechnen
Gewinn oder Verlust = Verkaufserlös − Anschaffungskosten (inkl. Gebühren).
Gebühren senken also deinen steuerpflichtigen Gewinn.

Krypto gegen Krypto tauschen

Ein Tausch (z. B. BTC → ETH) gilt steuerlich wie ein Verkauf der abgegebenen Kryptowährung.

Du musst in der Regel Steuern zahlen, wenn du die abgegebene Kryptowährung höchstens 1 Jahr gehalten hast und du mit privaten Veräußerungsgeschäften insgesamt über der relevanten Jahresgrenze liegst (Freigrenze).

Erlös ermitteln

  • Primär: Marktwert der erhaltenen Kryptowährung in € zum Zeitpunkt des Tauschs.
  • Falls dieser nicht zuverlässig ermittelbar ist: Marktwert der abgegebenen Kryptowährung in € verwenden.

Initial Coin Offering (ICO)

Ein ICO funktioniert steuerlich meist wie Krypto-zu-Krypto: Du gibst Kryptowährung (oft ETH) ab und erhältst dafür Token.

Steuern fallen in der Regel an, wenn du die erhaltenen Token innerhalb von 1 Jahr veräußerst und du insgesamt über der relevanten Jahresgrenze für private Veräußerungsgeschäfte liegst (Freigrenze).

Kauf von Waren und Dienstleistungen mit Kryptowährungen

Wenn du mit Krypto bezahlst (z. B. Laptop, Geschenkkarte, VPN), gilt das steuerlich als Veräußerung deiner Kryptowährung. Gewinne können steuerpflichtig sein, wenn die Haltefrist höchstens 1 Jahr beträgt und du über der relevanten Jahresgrenze liegst (Freigrenze).

Erlös ermitteln

  • Wenn ein Euro-Preis vereinbart ist: dieser Euro-Betrag.
  • Sonst: Marktwert der eingesetzten Kryptowährung in € zum Zeitpunkt der Zahlung.

Handelsgebühren in Krypto zahlen

Zahlst du eine Handelsgebühr in Kryptowährung, veräußerst du damit ebenfalls Kryptowährung.

Steuern können anfallen, wenn du die für die Gebühr verwendete Kryptowährung höchstens 1 Jahr gehalten hast und du insgesamt über der relevanten Jahresgrenze liegst (Freigrenze).

Krypto zwischen deinen eigenen Wallets übertragen

Transfers zwischen deinen eigenen Wallets (auch zur Börse oder von der Börse in deine Wallet) sind nicht steuerpflichtig.

Wichtig ist, dass du Transfers sauber nachverfolgst, damit Anschaffungsdatum und Kostenbasis korrekt “mitwandern” und du keine steuerpflichtigen Verkäufe/Gewinne aus Versehen erzeugst.

Divly gleicht die Transaktionen zwischen deinen Wallets und Börsen automatisch ab, damit sie nicht fälschlicherweise für steuerpflichtige Kryptoverkäufe und -geschäfte gehalten werden.

Verlorene oder gestohlene Kryptowährung

Wenn dir Kryptowährungen verloren gehen oder gestohlen werden, kannst du sie im Privatvermögen in der Regel nicht als steuerlichen Verlust absetzen. Der Grund ist einfach: Ein Diebstahl oder Verlust gilt nicht als Verkauf, daher entsteht weder ein steuerpflichtiger Gewinn noch ein abzugsfähiger Verlust.

Krypto verschenken / Krypto geschenkt bekommen

Ob auf ein Krypto-Geschenk Steuern anfallen, hängt von deiner Beziehung zum Schenker oder Beschenkten und vom Wert der geschenkten Kryptowährung ab. Maßgeblich ist immer der Marktwert zum Zeitpunkt des Erhalts.

Typische Freibeträge sind zum Beispiel:

  • 500.000 € für Ehegatten
  • 400.000 € für Kinder
  • 20.000 € für Geschwister, Freunde und viele andere Personen

Liegt der Wert über dem Freibetrag, fällt Schenkungsteuer an. Der Steuersatz liegt – je nach Steuerklasse und Höhe – zwischen 7 % und 50 %. Die Freibeträge gelten jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren. Bekommst du also z.B. innerhalb von zehn Jahren 22.000 € von einem Geschwisterteil geschenkt, musst du 2.000 € versteuern.

Eine übersichtliche Tabelle mit allen Freibeträgen findest du auf dieser Seite zur Schenkungsteuer in Deutschland.

Krypto spenden

Spenden an anerkannte, steuerbegünstigte Organisationen kannst du als Sonderausgaben absetzen:

  • Bis zu 20 % des Gesamtbetrags deiner Einkünfte
  • Nicht genutzte Beträge kannst du in spätere Jahre vortragen

Krypto-Spenden trägst du in der Anlage Sonderausgaben ein. Spezielle Sonderregeln für Kryptowährungen gibt es nicht, sie werden steuerlich wie Sachspenden behandelt. Bei größeren Beträgen kann es sinnvoll sein, kurz mit einem Steuerberater zu sprechen.

Airdrops & Bounties

Airdrops und Bounties werden steuerlich unterschiedlich behandelt:

  • Airdrop ohne Gegenleistung
    Wenn du nichts dafür tun musst (z.B. kein Posting, keine aktive Teilnahme), kann der Airdrop als Schenkung gelten.
  • Airdrop oder Bounty mit Gegenleistung
    Erbringst du eine Leistung (z.B. Social-Media-Posts, Teilnahme an Kampagnen), gelten die erhaltenen Kryptowährungen als sonstige Einkünfte nach § 22 EStG. In Divly werden diese als Bounties eingeordnet.

Bewertung:
Angesetzt wird der Marktwert zum Zeitpunkt des Erhalts. Gibt es zu diesem Zeitpunkt keinen verlässlichen Marktpreis, kann der Wert mit 0 € angesetzt werden.

Verkauf später:
Verkaufst du die erhaltenen Kryptowährungen innerhalb von 12 Monaten, kann der Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig sein.

Hardfork

Bei einer Hard Fork teilt sich eine Blockchain und du erhältst zusätzliche Kryptowährungen.

  • Beim Erhalt entsteht kein steuerpflichtiges Einkommen.
  • Beim Verkauf kann Steuer anfallen, wenn du die neuen Coins innerhalb der einjährigen Haltefrist verkaufst (die Frist knüpft an den Kauf der ursprünglichen Kryptowährung an).

Die Anschaffungskosten werden grundsätzlich zwischen den alten und neuen Coins aufgeteilt, und zwar nach ihrem jeweiligen Marktwert zum Zeitpunkt der Hard Fork. Hat die neue Kryptowährung zu diesem Zeitpunkt keinen feststellbaren Wert, bleiben die Anschaffungskosten vollständig bei der ursprünglichen Kryptowährung.

Mining & Staking

Mining- und Staking-Belohnungen können steuerlich unterschiedlich eingeordnet werden:

  • als gewerbliche Einkünfte (z.B. professionelles Mining)
  • oder als sonstige Einkünfte nach § 22 EStG (typisch bei privatem Staking)

In der Praxis gilt die Teilnahme an einem Staking-Pool meist als sonstiges Einkommen. Die Belohnungen werden zum Zeitpunkt des Erhalts mit dem Marktwert bewertet.

Es gilt eine Freigrenze von 256 € pro Jahr (kein Freibetrag):
Überschreitest du sie, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Mehr Details findest du in unserem Leitfaden zu Staking-Steuern in Deutschland.https://divly.com/de/

Verleihen deiner Kryptowährung

Einkünfte aus dem Verleihen von Kryptowährungen sind nach § 22 EStG steuerpflichtig. Daher gelten alle Einheiten eines Krypto-Assets, die du als Entschädigung für das Verleihen von Krypto erhältst, als Einkommen. Der zu erklärende Wert entspricht dem Marktwert zum Zeitpunkt des Erwerbs.

Margin-Handel

Beim Marginhandel werden Kredite aufgenommen, um gehebelte Kryptopositionen einzugehen. Oft wird das Ergebnis der Geschäfte als realisierter Gewinn oder Verlust angegeben, nachdem die Margin-Gebühren berücksichtigt wurden.

Margin- und Termingeschäfte gelten als Kapitaleinkünfte und werden mit einem pauschalen Satz von 25 % besteuert. Du musst deine realisierten Nettogewinne oder -verluste in Anlage KAP eintragen.

Einkommen aus Beschäftigung

Kryptowährungen, die unentgeltlich oder zu einem ermäßigten Satz aus einer Beschäftigung stammen, sind steuerpflichtig. Zu deinem Arbeitslohn gehören alle Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis. Es ist unerheblich, in welcher Form dieses Einkommen bezogen wird. Daher kann es auch dann als Einkommen gelten, wenn du Kryptowährung verdienst.

Das Einkommen ist verdient, wenn der Arbeitnehmer die Kryptowährung erhalten hat und darüber verfügen kann. Ein Versprechen des Arbeitgebers, die Kryptowährung in der Zukunft zur Verfügung zu stellen, reicht nicht aus, um Einkommen anzuerkennen.

Wenn du die erhaltene Kryptowährung mit einem Abschlag erhältst, muss die Differenz zwischen dem Marktwert der erhaltenen Kryptowährung und dem Betrag, der für den Erhalt der Kryptowährung gezahlt wurde, versteuert werden.

NFT

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat bisher keine speziellen steuerlichen Sonderregeln für NFTs veröffentlicht. In der Praxis werden NFTs daher häufig wie andere Wirtschaftsgüter behandelt, ähnlich wie Kryptowährungen im Privatvermögen
(§ 23 EStG – private Veräußerungsgeschäfte)

Verkauf & Tausch von NFTs

  • Steuerpflichtig kann der Verkauf oder Tausch eines NFTs sein, wenn du ihn innerhalb von 12 Monaten nach dem Erwerb veräußerst und deine Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften über der jeweils geltenden Freigrenze liegen.
    (§ 23 EStG)
  • Steuerfrei ist der Verkauf in der Regel, wenn zwischen Erwerb und Veräußerung mehr als 12 Monate liegen und das NFT im Privatvermögen gehalten wurde.

Hinweis aus dem BMF-Schreiben (2025)

Im aktuellen BMF-Schreiben zu Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte (veröffentlicht am 6. März 2025) stellt das BMF ausdrücklich klar, dass die besonderen Eigenschaften von NFTs derzeit nicht gesondert geregelt werden. NFTs werden dort als nicht-fungible, einzigartige Krypto-Assets beschrieben, deren steuerliche Behandlung noch nicht abschließend definiert ist.

Aufgrund dieser offenen Einordnung können sich die steuerlichen Vorgaben für NFTs künftig noch ändern. Wir aktualisieren diesen Abschnitt, sobald es neue offizielle Klarstellungen gibt.



Einen Steuerrechner für Kryptowährung für deine Steuern nutzen

Da es mühsam und zeitaufwändig ist, deine Steuern für Kryptowährungen von Hand zu berechnen, empfehlen wir dir, einen kryptowährung steuer rechner wie Divly zu benutzen.

Divly ist ein Steuerrechner für Kryptowährungen, der auf der Grundlage der BMF-Richtlinien entwickelt wurde. Synchronisiere einfach deinen Handelsverlauf aus deinen Wallets und Börsen mit Divly und Divly übernimmt die Berechnungen für dich.

Divly – Krypto-Steuerrechner für Deutschland Divly: Die Krypto-Steuerlösung für Deutschland

Divly ist speziell für Deutschland entwickelt und auf maximale Genauigkeit ausgelegt. Statt generischer Schätzungen erhältst du einen konformen, lokalisierten Steuerbericht, den du direkt für deine Steuererklärung beim Finanzamt nutzen kannst – inklusive verständlicher Anleitung für ELSTER.

  • Import aus Wallets & Börsen: Importiere Transaktionen aus gängigen Börsen und Wallets und kombiniere sie automatisch zu einer vollständigen Übersicht.
  • Genaue Steuerberechnung: Präzise Berechnung von Gewinnen und Verlusten nach den deutschen Steuerregeln, inklusive korrekter Bewertungsmethode (z. B. FIFO).
  • Berichte für Deutschland: Download der relevanten Steuerberichte für Anlage SO und Anlage KAP – mit klarer Erklärung, wie du die Werte über ELSTER in deiner Steuererklärung angibst.


Wie du deine Kryptowährungen beim Finanzamt angibst (ELSTER)

Sobald du deine Steuerberechnungen abgeschlossen hast, reichst du deine Krypto-Angaben über ELSTERbeim Finanzamt ein (bis zur Frist im Juli).

Je nach Art deiner Krypto-Transaktionen brauchst du meistens Anlage SO und in manchen Fällen zusätzlich Anlage KAP.


1) Anlage SO (Sonstige Einkünfte)

Was gehört in die Anlage SO?

Die meisten privaten Krypto-Themen landen hier, zum Beispiel:

  • Gewinne/Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften (z. B. Verkauf, Krypto-zu-Krypto-Tausch, Bezahlen mit Krypto)
  • Einnahmen aus Mining, Staking oder Lending, sofern das nicht als gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird

A) Krypto-Gewinne und -Verluste eintragen (§ 23 EStG)

  • Zeile 41, Feld 108: Trage eine „1“ ein, wenn du im Jahr Kryptowährungen veräußert hast.
  • Zeile 42: Trage „Kryptowährungen“ als Art des Vermögenswerts ein.
  • Zeile 43: Gib Kauf- und Verkaufsdatum an. Wenn du viele Transaktionen hast, kannst du auch den Zeitraum angeben (z. B. 01.01.20XX bis 31.12.20XX).
  • Zeile 44: Gesamtbetrag deiner Verkaufserlöse.
  • Zeile 45: Gesamte Anschaffungskosten der veräußerten Kryptowährungen.
  • Zeile 46 (Gebühren): Nur eintragen, wenn du Verkaufsgebühren nicht schon in den Anschaffungskosten berücksichtigt hast. Achtung: Divly rechnet Gebühren oft bereits ein, also nicht doppelt erfassen.
  • Zeile 47: Dein steuerpflichtiger Gewinn/Verlust (wird in ELSTER meist automatisch berechnet).
    • Freigrenze: 1.000 € (für Steuerjahre 2023 und älter: 600 €). Wenn du drüber kommst, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
  • Zeile 54: Übertrage den Wert aus Zeile 47 in Feld 114 (oder 115 bei Ehepartnern).

B) Andere Krypto-Einnahmen eintragen (§ 22 EStG)

  • Zeile 10, Feld 162: Trage eine „1“ ein, wenn du z. B. Staking-, Lending-, Mining- oder Airdrop-Einnahmen hast.
  • Zeile 11: Trage die Gesamtsumme deiner Einnahmen ein. Optional kannst du als Beschreibung „Siehe Anhang“ schreiben und eine Divly-Übersicht beifügen.
  • Zeile 14: Wenn du weitere Einnahmen in anderen Zeilen hast (z. B. Zeile 12/13), addiere alles und trage die Summe ein.
  • Zeile 16: Trage die Gesamtsumme aus den vorherigen Zeilen ein.

Hinweis: Wenn deine Aktivitäten eher nach gewerblich aussehen könnten, sprich am besten mit einem Steuerberater.


2) Anlage KAP (Kapitalerträge)

Wann brauchst du Anlage KAP?

Wenn du Kapitalerträge aus Derivaten hast, z. B. Margin-Trading oder Futures/Optionen.

Margin-Trading & Derivate eintragen

  • Zeile 19: Gesamtbetrag ausländischer Kapitalerträge aus Derivaten
  • Zeile 21: Gesamteinnahmen aus Gewinnen (z. B. Futures)
  • Zeile 24: Verluste aus Futures oder Margin-Trading (falls vorhanden)


Die von uns zur Verfügung gestellten steuerbezogenen Informationen sind keine Steuer-, Finanz-, Buchhaltungs- oder Rechtsberatung und dürfen weder von dir noch von einer anderen Partei zur Vermeidung von Steuerstrafen verwendet werden. Du solltest einen Steuerfachmann um Rat fragen, wenn es um deine besondere Situation geht. Wir machen keine Ansprüche, Versprechungen oder Garantien bezüglich der Richtigkeit der hier bereitgestellten Informationen. Alles, was hier steht, ist unsere Meinung und stellt keine Tatsachenbehauptung dar.

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