Kurz gesagt (Stand: 9. Juli 2026): Die einjährige Haltefrist für private Krypto-Verkäufe gilt in Deutschland unverändert weiter. Wer Bitcoin, Ether & Co. länger als ein Jahr hält und dann verkauft, erhält den Gewinn nach heutigem Recht steuerfrei (§ 23 EStG). Eine Reform wird politisch diskutiert – aber beschlossen ist bisher nichts. Dieser Artikel trennt sauber, was geltendes Recht, was politisches Signal, was gescheiterter Gesetzentwurf und was reine Spekulation ist, und zeigt dir, wie du dich vorbereiten kannst, ohne auf Gerüchte zu setzen.
- Gilt die 1-Jahres-Haltefrist 2026 noch? Ja. Nach mehr als einem Jahr Haltedauer ist der Verkauf steuerfrei.
- Ist die Haltefrist bereits abgeschafft? Nein. Es gibt kein verabschiedetes Gesetz.
- Könnte eine Reform 2027 greifen? Möglich – die Bundesregierung hat eine Reform angekündigt, ein Gesetzentwurf liegt aber noch nicht vor.
- Sind bestehende Bestände geschützt? Ein Bestandsschutz gilt verfassungsrechtlich als wahrscheinlich, hängt aber vom endgültigen Gesetz ab.
- Sofort verkaufen? Nicht automatisch – erst die Steuerwirkung berechnen und im Zweifel Rat einholen.
Gilt die einjährige Krypto-Haltefrist 2026 noch?
Ja. Für das Steuerjahr 2026 gilt die einjährige Haltefrist unverändert. Verkaufst du privat gehaltene Kryptowährung mehr als ein Jahr nach der Anschaffung, ist der Gewinn steuerfrei. Verkaufst du innerhalb eines Jahres, handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG – der Gewinn ist dann grundsätzlich steuerpflichtig. An dieser Grundregel hat sich trotz aller Reformdebatte nichts geändert.
Kryptowerte gelten als „andere Wirtschaftsgüter“ im Sinne des Einkommensteuerrechts. Das hat der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 14. Februar 2023 (IX R 3/22) bestätigt und zugleich klargestellt, dass die Besteuerung von Krypto-Gewinnen verfassungsgemäß ist. Maßgeblich für die Finanzverwaltung ist das BMF-Schreiben vom 6. März 2025, das die Details zur Behandlung von Kryptowerten regelt. Einen umfassenden Überblick über alle Regeln findest du in unserem Leitfaden zur Krypto-Steuer in Deutschland.
Wichtig ist die €1.000-Freigrenze: Bleiben deine gesamten Gewinne aus allen privaten Veräußerungsgeschäften eines Kalenderjahres unter 1.000 € (seit dem Veranlagungszeitraum 2024; davor 600 €), bleibt alles steuerfrei. Es handelt sich um eine Freigrenze, keinen Freibetrag – wird die Grenze erreicht oder überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil über 1.000 €.
Steuerpflichtige Krypto-Gewinne werden zum persönlichen progressiven Einkommensteuersatz versteuert (14 % Eingangssatz bis 45 % Spitzensatz nach § 32a EStG) – nicht zur 25 % Abgeltungsteuer, die für Aktien und andere Kapitalerträge gilt. 2026 greift der 42 %-Satz ab 69.879 € und der Spitzensatz von 45 % ab 277.826 € zu versteuerndem Einkommen; der Grundfreibetrag liegt bei 12.348 €. Ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % fällt nur an, wenn die festgesetzte Steuer die Freigrenze übersteigt (2026: 20.350 € für Alleinstehende) – die meisten Anleger zahlen ihn nicht. Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung) nach § 20 EStG gilt nur für Kapitalerträge und nicht für private Krypto-Gewinne.
Was bedeutet die Haltefrist genau? Spekulationsfrist richtig verstehen
„Haltefrist“, „Spekulationsfrist“ und „einjährige Frist“ meinen dasselbe: den Zeitraum von der Anschaffung bis zur Veräußerung. Liegen zwischen Kauf und Verkauf mehr als 365 Tage, verlässt der Gewinn den Anwendungsbereich des § 23 EStG und ist steuerfrei. Der Begriff „Spekulationsgeschäft“ stammt aus der Zeit vor der heutigen Gesetzesfassung; steuerrechtlich korrekt heißt es privates Veräußerungsgeschäft. Anders als bei Aktien gibt es also für privat gehaltene Kryptowährung eine echte Steuerbefreiung nach Ablauf der Frist.
Für welche Kryptowerte gilt die Haltefrist?
Die einjährige Haltefrist gilt für privat gehaltene Währungs- und Zahlungstoken wie Bitcoin und Ether sowie für Utility-Token, wenn du sie verkaufst. Wichtig: Es gibt keine Verlängerung auf zehn Jahre, wenn du deine Coins zwischenzeitlich stakest oder verleihst – die frühere Sorge um eine „Zehn-Jahres-Frist“ ist mit dem BMF-Schreiben ausgeräumt. Für Security-Token kann je nach Ausgestaltung stattdessen Kapitalvermögen (§ 20 EStG) einschlägig sein. NFTs sind vom BMF-Schreiben ausdrücklich ausgenommen; eine eigene Verwaltungsanweisung dazu fehlt bislang, sodass die Einordnung im Einzelfall zu prüfen ist.
Wie wird die Haltefrist berechnet? FIFO und Einzelbetrachtung
Zur Zuordnung der verkauften Coins gilt zuerst die Einzelbetrachtung (individuelle Zuordnung). Ist sie nicht möglich, bestimmt FIFO (first in, first out) die Haltefrist, während für die Bewertung grundsätzlich die Durchschnittsmethode gilt – vereinfachend darf FIFO auch für die Bewertung genutzt werden. Die gewählte Methode wird wallet- und assetbezogen festgelegt und bleibt gebunden, bis das Asset in dieser Wallet vollständig verkauft ist. Jeder Tausch – auch Krypto-gegen-Krypto – gilt als Verkauf und Neukauf: Die einjährige Frist beginnt mit jedem Tausch neu. Genau deshalb ist eine lückenlose Erfassung der Anschaffungsdaten entscheidend, um die Steuerfreiheit überhaupt nachweisen zu können.
Was ist an der Krypto-Steuer wirklich beschlossen – und was nur Politik?
Bei diesem Thema kursieren viele Halbwahrheiten. Der wichtigste Schritt für Anlegerinnen und Anleger ist, vier Ebenen sauber auseinanderzuhalten: geltendes Recht, politisches Signal, gescheiterter Gesetzentwurf und Spekulation. Nur die erste Ebene ist verbindlich – alles andere kann sich noch ändern oder ganz entfallen.
1-Jahres-Haltefrist
Nach § 23 EStG bleiben private Krypto-Gewinne nach mehr als einem Jahr steuerfrei. Gilt 2026 unverändert – bestätigt durch BFH und BMF-Schreiben.
Reform-Ankündigung 2027
Die Bundesregierung hat im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 (6. Juli 2026) angekündigt, Regelungen zur Besteuerung von Kryptowerten „auf den Weg“ zu bringen. Kein Gesetz.
Grünen-Gesetzentwurf
Der Antrag der Grünen (Drucksache 21/5752), die Haltefrist zu streichen, fand keine Mehrheit im Finanzausschuss. Er ist damit nicht geltendes Recht.
25 % Abgeltungsteuer-Modell
Die häufig genannte Umstellung auf eine pauschale Abgeltungsteuer stammt aus Presse- und Kanzleikommentaren – sie steht in keinem amtlichen Text und ist nicht beschlossen.
Klingbeils Ankündigung im April 2026
Am 29. April 2026 signalisierte Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD), dass Krypto künftig „anders besteuert“ werden solle. Anders als es manchmal dargestellt wird, war das keine reine Einzelmeinung: Das Signal war an den Eckwertebeschluss der Koalition zum Bundeshaushalt 2027 gekoppelt, den die Regierung gemeinsam mit dem Koalitionspartner CDU/CSU getragen hat. Konkrete Gesetzestexte nannte Klingbeil dabei nicht – die Details wurden für die Haushaltsaufstellung im Juli 2026 in Aussicht gestellt. Es handelt sich also um eine Regierungsinitiative auf politischer Ebene, noch nicht um einen Gesetzentwurf.
Der Gesetzentwurf der Grünen – und warum er scheiterte
Am 5. Mai 2026 brachte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache 21/5752) ein, der die einjährige Haltefrist für ab einem Stichtag (vorgesehen: 1. Januar 2026) angeschaffte Kryptowerte abschaffen und Veräußerungen unabhängig von der Haltedauer zum persönlichen Einkommensteuersatz besteuern wollte – mit Bestandsschutz für zuvor erworbene Bestände. Die Grünen bezifferten das Mehraufkommen auf rund 5 Milliarden Euro pro Jahr; diese Schätzung ist allerdings umstritten.
Hier lohnt der genaue Blick, der in vielen Beiträgen fehlt: Es war nicht das Plenum des Bundestags, das den Entwurf „ablehnte“. Vielmehr empfahl der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 20. Mai 2026 die Ablehnung (Beschlussempfehlung, Drucksache 21/6112). Dafür stimmten CDU/CSU, AfD und SPD; dafür – also für den Grünen-Entwurf – votierten neben den Grünen auch Die Linke. Der Entwurf erhielt somit keine Mehrheit. Wer nur liest, „der Bundestag hat abgelehnt“, verpasst beide Nuancen: die Rolle des Ausschusses und die Zustimmung der Linken.
Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 (6. Juli 2026)
Die aktuellste und belastbarste Entwicklung: Am 6. Juli 2026 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 beschlossen. Darin heißt es, die Bundesregierung werde „Regelungen zur Besteuerung von Kryptowerten auf den Weg bringen“. Das ist ein wichtiges Signal – aber ein Haushaltsentwurf ist kein Steuergesetz. Ein Referentenentwurf oder ein formeller Gesetzentwurf zur Krypto-Besteuerung liegt bislang nicht vor. Finanzminister Klingbeil peilt öffentlich den 1. Januar 2027 als möglichen Starttermin an. Bis zu einem verabschiedeten Gesetz bleibt es bei der geltenden Rechtslage
Warum überhaupt eine Reform?
Der Hintergrund ist fiskalisch: Der Bund sucht Einnahmequellen zur Haushaltskonsolidierung. Aus den Eckwerten zum Haushalt 2027 wird ein Ziel von rund 2 Milliarden Euro genannt – wobei diese Zahl die Krypto-Besteuerung mit der Bekämpfung von Finanz- und Steuerkriminalität bündelt und daher keine reine Krypto-Steuerprognose ist.
Als Argument wird oft angeführt, Deutschland stehe mit seiner Steuerbefreiung im EU-Vergleich allein da. Das stimmt so nicht. Auch Portugal befreit privat gehaltene Kryptowährung nach einer Haltedauer von mindestens 365 Tagen (0 % Steuer; innerhalb eines Jahres 28 %), und Zypern erhebt auf private Krypto-Gewinne gar keine Steuer ohne Haltefrist. Deutschlands Regelung ist großzügig, aber im EU-Kontext kein Einzelfall – die Darstellung Deutschlands als „Ausreißer“ greift zu kurz.
Was würde eine Abgeltungsteuer auf Krypto bedeuten?
Wichtig vorab: Dies ist ein Szenario, kein geltendes Recht. Das in Presse und Fachkommentaren am häufigsten genannte „wahrscheinliche Modell“ – die Einordnung von Krypto in die Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) mit einer pauschalen Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag – steht in keinem amtlichen Dokument. Es stammt nicht aus der BMF-Pressemitteilung vom 6. Juli 2026, sondern aus Kommentaren von Steuerkanzleien und Fachmedien. Behandle es entsprechend als Möglichkeit, nicht als Tatsache.
1-Jahres-Regel (§ 23 EStG)
Nach > 1 Jahr steuerfrei. Innerhalb eines Jahres: persönlicher Einkommensteuersatz (14–45 %). €1.000-Freigrenze. Verluste nur mit § 23-Gewinnen verrechenbar. Vorteil für Langfrist-Halter.
Mögliches Abgeltungsteuer-Modell
Keine Steuerfreiheit nach einem Jahr mehr; pauschal 25 % + Soli unabhängig von der Haltedauer. Ggf. Sparer-Pauschbetrag und breitere Verlustverrechnung. Nicht beschlossen – Ausgestaltung offen.
Für Langfrist-Halter, die sich auf den steuerfreien Ausstieg nach einem Jahr verlassen, wäre ein solches Modell tendenziell ungünstiger. Für Anleger mit kurz- bis mittelfristigen Gewinnen und hohem persönlichem Steuersatz könnte ein pauschaler Satz dagegen niedriger ausfallen als der progressive Tarif. Ob und wie ein solches Modell kommt – etwa mit welchem Satz, welchen Übergangsregeln und welcher Verlustverrechnung – hängt allein vom endgültigen Gesetz ab.
Wann könnte eine Krypto-Reform in Deutschland in Kraft treten?
Antwort zuerst: Für 2026 ändert sich nichts – die 1-Jahres-Regel gilt. Der frühestmögliche realistische Zeitpunkt für eine Reform ist der Veranlagungszeitraum 2027, und auch das nur, falls ein Gesetz rechtzeitig verabschiedet wird. Ein konkretes Inkrafttretensdatum steht nicht fest.
Steuerjahr 2026: Die 1-Jahres-Haltefrist gilt uneingeschränkt weiter.
Referenten-/Gesetzentwurf (noch offen): Erst hier stünden Stichtag, geplantes Inkrafttreten und Übergangsregeln.
Bundestag & Bundesrat: Ein Vorschlag wird nur mit Zustimmung beider Kammern geltendes Recht.
Veranlagungszeitraum 2027: Frühestmögliches Reformfenster – aber nur, falls bis dahin ein Gesetz beschlossen ist.
Solange kein Gesetz im Bundesgesetzblatt steht, solltest du keinen Starttermin als gesichert behandeln. Die von Klingbeil genannte Zielmarke 1. Januar 2027 ist eine politische Absicht, kein festgelegtes Datum.
Wären bestehende Krypto-Bestände geschützt?
Antwort zuerst: Für bereits gehaltene Coins wird ein Bestandsschutz erwartet, aber die genaue Ausgestaltung hängt vom endgültigen Gesetz ab. Das deutsche Verfassungsrecht setzt einer echten rückwirkenden Besteuerung enge Grenzen (Vertrauensschutz). Verlasse dich aber nicht darauf, dass jeder künftige Gewinn automatisch steuerfrei bleibt, bevor die Übergangsregeln feststehen.
Sollten Anleger jetzt vor einer Reform verkaufen?
Antwort zuerst: Ein Verkauf vor einer möglichen Reform kann für Coins, die die einjährige Haltefrist bereits erfüllen, Steuersicherheit schaffen – automatisch die richtige Entscheidung ist er aber nicht. Bevor du handelst, solltest du Steuerwirkung, Marktrisiko, deine Anlageziele und deine Dokumentation abwägen.
Technisch funktioniert das sogenannte „Harvesting“ so: Ein langfristig überzeugter Anleger kann Coins nach Ablauf der Haltefrist steuerfrei verkaufen und sofort zurückkaufen, um die Anschaffungskosten (den Einstandswert) zu erhöhen – ein deutsches Pendant zur Wash-Sale-Regel gibt es für § 23 nicht. Aber Vorsicht: Der Rückkauf setzt Anschaffungsdatum und Haltefrist neu. Sollte eine Reform mit einem Stichtag kommen, könnten in 2026/2027 zurückgekaufte Coins unter das neue Recht fallen. Das ist keine Steuerberatung – jede Gestaltung ist individuell zu beurteilen.
- Sind die Coins bereits länger als ein Jahr gehalten – ist der Gewinn also schon steuerfrei?
- Würde ein Verkauf mit Rückkauf das Anschaffungsdatum zurücksetzen?
- Wie hoch sind Gebühren, Spread und Marktrisiko im Verhältnis zum Steuervorteil?
- Liegen alle Anschaffungsdaten und EUR-Werte lückenlos vor?
- Lohnt bei großen Beständen professionelle Beratung?
Wie helfen FIFO, Wallet-Nachweise und Anschaffungsdaten?
Antwort zuerst: Um die einjährige Haltefrist zu nutzen, musst du nachweisen, wann die verkauften Coins angeschafft wurden. In der Praxis hängt die deutsche Krypto-Steuerberechnung an der vollständigen Transaktionshistorie, an Wallet-genauen Aufzeichnungen und an einer konsistenten Zuordnungsmethode wie Einzelbetrachtung oder FIFO.
Für Handel auf ausländischen Börsen (und in der Regel bei DEXes) gilt eine erhöhte Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 AO: Du musst dir die Nachweise selbst beschaffen – vor allem regelmäßige, vollständige Downloads der Transaktionshistorien. Datenverlust durch Börsen-Insolvenzen oder Hacks geht steuerlich zu deinen Lasten. Krypto-Gewinne werden in der Anlage SO der Steuererklärung erklärt (Abschnitt „Private Veräußerungsgeschäfte – andere Wirtschaftsgüter“) und elektronisch über ELSTER übermittelt. Die selbst erstellte Steuererklärung ist für das Steuerjahr 2025 bis zum 31. Juli 2026 fällig. Wie die Behörden überhaupt von Krypto erfahren, erklärt unser Guide dazu, wie das Finanzamt von deinen Bitcoin erfährt.
Abgabefrist Steuerjahr 2025
Selbst erstellte Steuererklärung (inkl. Anlage SO für Krypto) über ELSTER.
Genau hier liegt der praktische Mehrwert einer Krypto-Steuersoftware. Divly importiert Transaktionen aus Börsen und Wallets, ordnet Käufe, Verkäufe, Tauschvorgänge und Einkünfte steuerlich ein und erstellt einen Report, den du für deine Steuererklärung oder für deine Steuerberatung nutzen kannst. Falls eine Reform mit einem Stichtag kommt, ist eine saubere Historie mit Anschaffungsdaten Gold wert – dann lässt sich zweifelsfrei zeigen, welche Coins bereits die Haltefrist erfüllt haben. Einen Vergleich der Tools findest du in unserer Übersicht zum besten Krypto-Steuerrechner für Deutschland.
Wie werden Staking, DeFi und NFTs von einer Reform berührt?
Antwort zuerst: Diese Bereiche haben schon heute eigene Regeln, die von der Haltefrist-Debatte zunächst unberührt bleiben – eine Reform würde sie aber möglicherweise mit erfassen. Passive Staking- und Lending-Rewards sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG und werden mit dem Marktwert bei Zufluss besteuert; für sie gilt eine Freigrenze von 256 € pro Jahr. Verkaufst du die erhaltenen Coins später, beginnt für sie eine eigene einjährige Haltefrist. Wie das im Detail funktioniert, erklärt unser Leitfaden zu Staking-Steuern in Deutschland.
Wichtig: Staking oder Lending verlängert die Haltefrist nicht auf zehn Jahre – diese früher befürchtete Verlängerung wird für Währungstoken nicht angewendet. NFTs sind vom BMF-Schreiben ausdrücklich ausgenommen; mangels eigener Verwaltungsanweisung ist ihre Einordnung im Einzelfall zu prüfen. Sollte eine Reform Krypto insgesamt in die Kapitaleinkünfte verschieben, könnten sich auch die Regeln für Staking-Erträge und die Verlustverrechnung ändern – auch das ist bisher reine Spekulation.
Was ist bestätigt, was unsicher – und was solltest du ignorieren?
Diese Übersicht fasst den Stand vom 9. Juli 2026 zusammen und trennt gesichertes Recht von offenen Fragen und Gerüchten.
Gilt jetzt
1-Jahres-Haltefrist für private Krypto-Verkäufe (§ 23 EStG). €1.000-Freigrenze. Gewinne innerhalb eines Jahres zum persönlichen Steuersatz. → Anschaffungsdaten dokumentieren.
Politisch angekündigt
Reform ab 2027 im Haushaltsentwurf angekündigt, aber ohne Gesetzestext. Bestandsschutz wahrscheinlich, Ausgestaltung offen. → Auf offizielle Entwürfe warten.
Nicht beschlossen
„Die Haltefrist ist bereits abgeschafft.“ Falsch. „Krypto wird sicher mit 25 % Abgeltungsteuer besteuert.“ Nicht belegt. → Nicht auf Gerüchte verlassen.
Häufige Fragen zur Krypto-Haltefrist und Reform 2026
Gilt die 1-Jahres-Haltefrist für Krypto 2026 noch?
Ja. Im Steuerjahr 2026 gilt die einjährige Haltefrist unverändert: Nach mehr als einem Jahr Haltedauer sind private Krypto-Gewinne steuerfrei (§ 23 EStG).
Hat Deutschland die Krypto-Haltefrist bereits abgeschafft?
Nein. Es gibt kein verabschiedetes Gesetz. Ein Grünen-Gesetzentwurf zur Abschaffung fand keine Mehrheit; die Bundesregierung hat lediglich angekündigt, eine Reform „auf den Weg“ zu bringen.
Wann könnte eine Krypto-Steuerreform in Deutschland greifen?
Frühestens im Veranlagungszeitraum 2027 – und nur, falls ein Gesetz rechtzeitig verabschiedet wird. Für 2026 ändert sich nichts. Finanzminister Klingbeil nennt als Zielmarke den 1. Januar 2027, ein festes Datum ist das aber nicht.
Wären bestehende Krypto-Bestände bei einer Reform geschützt?
Ein Bestandsschutz gilt aus verfassungsrechtlichen Gründen (Vertrauensschutz) als wahrscheinlich, und schon der Grünen-Entwurf sah ihn vor. Die konkrete Ausgestaltung hängt jedoch vom endgültigen Gesetz ab.
Was passiert, wenn ich in den letzten Monaten gekauft habe?
Coins, die du weniger als ein Jahr hältst, unterliegen beim Verkauf nach heutigem Recht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Ob eine künftige Reform an einen Stichtag anknüpft, ist noch offen – deshalb sind lückenlose Anschaffungsnachweise wichtig.
Wäre eine 25 % Abgeltungsteuer besser oder schlechter als die heutige Regelung?
Das hängt von deiner Situation ab und ist reine Hypothese, da nichts beschlossen ist. Für Langfrist-Halter wäre der Wegfall der Steuerfreiheit nach einem Jahr eher nachteilig; bei hohem persönlichem Steuersatz könnte ein pauschaler Satz für kurzfristige Gewinne günstiger sein.
Sollte ich meine Krypto vor einer möglichen Reform verkaufen?
Nicht automatisch. Für Coins, die die Haltefrist bereits erfüllen, kann ein Verkauf Steuersicherheit schaffen. Wäge aber Steuerwirkung, Gebühren, Marktrisiko und deine Ziele ab und ziehe bei großen Beständen eine Beratung hinzu.
Gilt die €1.000-Freigrenze weiterhin für Krypto-Gewinne?
Ja. Bleiben deine gesamten Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften eines Kalenderjahres unter 1.000 €, sind sie steuerfrei. Bei Erreichen der Grenze ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig – es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag.
Wie wird die einjährige Haltefrist in Deutschland berechnet?
Maßgeblich ist der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung. Zur Zuordnung gilt zuerst die Einzelbetrachtung, sonst FIFO – wallet- und assetbezogen. Jeder Tausch startet die Frist neu.
Gilt die Haltefrist auch für gestakte Coins?
Die Frist wird durch Staking oder Lending nicht auf zehn Jahre verlängert. Die Staking-Rewards selbst sind bei Zufluss als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) zu versteuern; für ihren späteren Verkauf läuft eine eigene einjährige Frist.
Sind NFTs von den Krypto-Haltefrist-Regeln betroffen?
NFTs sind vom BMF-Schreiben ausdrücklich ausgenommen, eine eigene Verwaltungsanweisung fehlt. Ihre steuerliche Einordnung ist daher im Einzelfall zu prüfen.
Kann Divly anzeigen, welche Coins die einjährige Haltefrist erfüllt haben?
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Fazit
Stand 9. Juli 2026 gilt: Die einjährige Krypto-Haltefrist ist in Kraft, und wer länger als ein Jahr hält, verkauft steuerfrei. Eine Reform ist politisch angekündigt und ab 2027 denkbar, aber es gibt weder einen Gesetzentwurf noch einen festen Termin – und die vielzitierte 25 % Abgeltungsteuer ist bislang Spekulation. Das Wichtigste, was du jetzt tun kannst: deine Transaktionshistorie sauber dokumentieren, den Überblick über deine Haltefristen behalten und die offiziellen Entwürfe von BMF und Bundestag im Blick behalten, statt auf Gerüchte zu reagieren.
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Alle von uns bereitgestellten Steuerinformationen stellen keine Steuerberatung, Finanzberatung, Buchhaltungsberatung oder Rechtsberatung dar, und weder Sie noch eine andere Partei sollten sie nutzen, um steuerliche Konsequenzen zu vermeiden. Wenden Sie sich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Wir übernehmen keine Gewähr und geben keine Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit der hier bereitgestellten Informationen. Alle hierin enthaltenen Angaben stellen unsere Meinung und keine Tatsachenbehauptung dar.