2. Januar 2026 11:31
Du musst Steuern zahlen, wenn du Kryptowährung stakst. Alles, was du über Staking-Steuern wissen musst und wie du sie beim Finanzamt angibst.

Wenn sich Staking-Belohnungen über das Jahr hinweg summieren, können daraus steuerliche Pflichten entstehen. Maßgeblich hierfür sind die Vorgaben des Bundesfinanzministerium (BMF), das im Mai 2022 neue Richtlinien zur Besteuerung von Kryptowährungen veröffentlicht hat. Diese schaffen auch Klarheit zur steuerlichen Behandlung von Staking-Erträgen.
Die wichtigsten Punkte zur Besteuerung von Staking in Deutschland
- Staking-Erträge unterliegen deinem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 %.
- Liegen deine gesamten Einkünfte aus Staking, Mining und Lending unter 256 Euro pro Jahr, bleiben sie steuerfrei.
- Maßgeblich ist der Marktwert der Staking-Belohnung zum Zeitpunkt des Zuflusses.
- Für Staking-Belohnungen gilt eine steuerfreie Haltefrist von einem Jahr (nicht mehr zehn Jahre).
- Staking-Einnahmen sind in der Anlage SO der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Auf jeden dieser Punkte gehen wir im Folgenden genauer ein.
💡 Tipp: Wenn du Staking-Rewards regelmäßig erhältst, wird die Dokumentation schnell unübersichtlich. Divly kann die Zuflüsse automatisch erfassen und dir die passenden Werte für Anlage SO ausgeben.
Was ist Staking?
Beim Staking (Proof-of-Stake) stellen Nutzer ihr Krypto-Vermögen zur Verfügung, um Transaktionen zu bestätigen und neue Blöcke zur Blockchain hinzuzufügen. Dafür erhalten sie regelmäßige Belohnungen, deren Höhe von der eingesetzten Menge und der Staking-Dauer abhängt.
Für viele Anleger ist Staking vergleichbar mit einer verzinsten Geldanlage, mit dem Unterschied, dass die Erträge in Kryptowährung ausgezahlt werden.

Proof-of-Work vs. Proof-of-Stake: warum Staking immer relevanter wird
Das ursprüngliche Modell zur Erzeugung neuer Kryptowährungen ist das Mining (Proof-of-Work). Dabei werden neue Blöcke durch das energieintensive Lösen komplexer mathematischer Aufgaben erstellt. Dieses Verfahren wird unter anderem von Bitcoin verwendet.
Proof-of-Work steht seit Jahren in der Kritik, da der Energieverbrauch sehr hoch ist. Laut dem Cambridge Bitcoin Electricity Consumption Index entspricht der jährliche Stromverbrauch von Bitcoin rund vier Fünfteln des gesamten Stromverbrauchs der Niederlande.
Eine Studie von Forschern der Universität London kommt zudem zu dem Ergebnis, dass Proof-of-Work selbst unter günstigen Annahmen bis zu 1.000-mal mehr Energie verbraucht als einige der energieintensiveren Proof-of-Stake-Mechanismen. Der Energiebedarf von Staking liegt damit eher auf dem Niveau klassischer Transaktionsvalidierungssysteme wie VisaNet und teilweise sogar darunter.
Vor diesem Hintergrund ist es wenig überraschend, dass viele Blockchains auf Proof-of-Stake (PoS) umsteigen. Auch die zweitgrößte Kryptowährung, Ethereum, hat mit dem sogenannten Merge den Wechsel von Proof-of-Work zu Proof-of-Stake vollzogen.
Dieser Umstieg wirkt sich jedoch nicht nur auf den Energieverbrauch aus, sondern wirft auch steuerliche Fragen für alle auf, die Kryptowährungen staken.
Wie hoch sind die Steuern auf Staking?
Staking-Belohnungen bleiben steuerfrei, sofern deine gesamten Einkünfte aus Staking, Mining und Lending unter 256 € pro Jahr liegen. Wird diese Grenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Einkünfte aus dem Erhalt und dem späteren Verkauf von Staking-Belohnungen werden mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, der bis zu 45 % betragen kann.
Wann wird Staking besteuert?
Grundsätzlich können beim Staking zwei steuerlich relevante Zeitpunkte entstehen:
1. Erhalt von Staking-Belohnungen
Wenn du Staking-Belohnungen erhältst, gilt deren Marktwert zum Zeitpunkt des Zuflusses als sonstige Einkünfte. Diese musst du in deiner Einkommensteuererklärung beim Finanzamt, in der Anlage SO, angeben.
Da Staking-Rewards oft regelmäßig anfallen, kann es ohne einen Steuerrechner für Kryptowährungen schwierig sein, alle Zuflüsse korrekt zu erfassen und zu bewerten.
2. Verkauf von Staking-Belohnungen
Verkaufst du deine Staking-Belohnungen später mit Gewinn, handelt es sich um private Veräußerungsgeschäfte. Besteuert wird der Wertzuwachs zwischen dem Zeitpunkt des Erhalts und dem Verkaufsdatum.
Verkaufst du die erhaltenen Staking-Rewards unmittelbar nach dem Erhalt, entsteht in der Regel kein steuerpflichtiger Gewinn, da sich der Wert noch nicht verändert hat.
Verluste aus dem Verkauf
Verkaufst du Staking-Belohnungen mit Verlust, kannst du diese Verluste mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften, einschließlich Kryptowährungen, verrechnen. Nicht genutzte Verluste können außerdem in das Vorjahr zurück- oder in zukünftige Jahre vorgetragen werden.
Gerade in schwachen Marktphasen ist das für viele relevant. Zwischen Oktober und Dezember 2025 ist der Kryptomarkt zeitweise um rund 30 % gefallen. Entsprechend wurden Staking-Belohnungen häufig mit Verlust verkauft.
Das führt zu einer interessanten Beobachtung:
Während Gewinne oft zögerlich erklärt werden, sind Steuererklärungen bei Verlusten plötzlich sehr beliebt.
Wann sind gestakte Coins steuerfrei?
Einkünfte aus dem Staking sind steuerfrei, wenn deine gesamten Einnahmen aus Staking, Mining, Lending und Airdrops zusammen weniger als 256 € pro Jahr betragen. Wird diese Freigrenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Bis vor Kurzem galt für Staking-Belohnungen eine steuerfreie Haltefrist von zehn Jahren. Mit den aktualisierten Richtlinien des Bundesfinanzministeriums (BMF) wurden Staking-Belohnungen jedoch anderen Kryptowährungstransaktionen gleichgestellt.
Der Verkauf von Staking-Belohnungen ist daher steuerfrei, wenn du sie länger als ein Jahr hältst.
Werde ich als Unternehmen oder als Privatperson besteuert?
In den meisten Fällen wird Staking als private Vermögensverwaltung behandelt. Unter bestimmten Umständen kann Staking jedoch als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden. In diesem Fall könnten zusätzlich Gewerbesteuern anfallen.
Eine gewerbliche Tätigkeit liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Tätigkeit wird selbstständig und nachhaltig ausgeübt.
- Sie erfolgt mit der Absicht, dauerhaft Gewinne zu erzielen und ist objektiv geeignet, dies zu tun.
Beim Staking über Plattformen oder Pools ist die Abgrenzung besonders relevant. Staker sperren ihre Kryptowährungen meist für einen bestimmten Zeitraum und haben keinen Einfluss auf die Blockerstellung. Das spricht in der Regel gegen eine gewerbliche Tätigkeit.
Das BMF unterscheidet zwar zwischen Forgern/Validierern und Stakern/Staking-Teilnehmern, weist jedoch darauf hin, dass die Begriffe im Alltag oft synonym verwendet werden:
- Forger / Validierer sind aktiv an der Blockerstellung beteiligt.
- Staker / Pool-Teilnehmer stellen lediglich Kapital zur Verfügung und erhalten anteilige Belohnungen.
👉 Wenn du Kryptowährungen über Plattformen wie Coinbase, Kraken oder einen Staking-Pool stakst, gilt dies in der Regel als private Vermögensverwaltung. Du wirst dann als Privatperson besteuert.
Da die Abgrenzung im Einzelfall komplex sein kann, empfehlen wir dir, bei Unsicherheiten einen Steuerberater oder Steueranwalt zu konsultieren.
Beispiele für Staking-Steuern
Staking-Belohnungen verdienen
Mia möchte ein passives Einkommen erzielen und entdeckt eine Staking-Möglichkeit auf Binance Earn. Sie stakt 400 BUSD zu einem APY von 4 % für 120 Tage.
Mia erhält 16 BUSD an Staking-Belohnungen.
Da sie unter der Freigrenze von 256 € bleibt und keine gewerbliche Tätigkeit ausübt, muss sie keine Steuern auf diese Staking-Einnahmen zahlen.
Staking-Belohnungen verkaufen
Emil erhält SOL-Staking-Belohnungen im Wert von 300 €. Diesen Betrag hat er bereits vollständig in Anlage SO als sonstige Einkünfte versteuert.
Noch vor Ablauf der einjährigen Haltefrist verkauft Emil seine Staking-Belohnungen für 1.000 €. Sein Gewinn beträgt damit 700 €.
Da Emil mit privaten Veräußerungsgeschäften insgesamt mehr als 600 € Gewinn erzielt hat, ist der gesamte Gewinn von 700 € steuerpflichtig.
Bevor wir zur konkreten Eintragung in ELSTER kommen: Wenn du viele Rewards hast (z. B. tägliche Zuflüsse), lohnt sich ein Tool, das die Werte automatisch zusammenfasst.
Divly für Deutschland: Staking richtig erfassen und erklären
Divly ist speziell für Deutschland entwickelt und unterstützt dich dabei, Staking-, Lending-, Mining- und Airdrop-Einnahmen korrekt zu erfassen. Du erhältst eine übersichtliche Auswertung sowie einen konformen Steuerbericht mit klarer Anleitung für die Eintragung in ELSTER.
-
Wallets & Börsen verbinden: Importiere deine Transaktionen inklusive Staking-Rewards und kombiniere sie automatisch mit deinen anderen Wallets und Konten.
-
Automatische Bewertung: Marktwerte zum Zuflusszeitpunkt, saubere Summen und präzise Gewinn- und Verlustberechnung nach den deutschen Steuervorgaben (z. B. FIFO).
-
Berichte für Deutschland: Export der relevanten Steuerberichte für Anlage SO (sonstige Einkünfte) und Anlage KAP (Kapitalerträge) – inklusive Erklärung, wie du die Werte beim Finanzamt über ELSTER angibst.
Wie melde ich meine Staking-Einnahmen beim Finanzamt an?
Staking-Einnahmen werden nicht beim BZSt, sondern im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt erklärt. Die Abgabe erfolgt in der Regel über ELSTER.
Wir empfehlen, einen Krypto-Steuerrechner zu nutzen, um alle Staking-, Lending-, Mining- und Airdrop-Einnahmen korrekt zu erfassen. Divly ist ein Steuerrechner für Kryptowährungen, der speziell für Deutschland entwickelt wurde und diese Einkünfte unterstützt.
Eintragung in Anlage SO (§ 22 EStG – sonstige Einkünfte)
So trägst du deine Staking-Einnahmen korrekt ein:
- Zeile 10, Feld 162: Trage eine „1“ ein, wenn du Staking-, Lending-, Mining- oder Airdrop-Einnahmen hattest.
- Zeile 11: Trage die Gesamtsumme aller Einnahmen aus Staking, Lending, Mining und Airdrops ein.
Optional kannst du als Einkommensart „Siehe Anlage“ angeben und eine Steuerübersicht (z. B. von Divly) beifügen. - Zeile 14: Falls weitere sonstige Einnahmen vorliegen (z. B. aus Zeile 12 oder 13), addiere diese und trage die Summe hier ein.
- Zeile 16: Trage die Gesamtsumme aller vorherigen Zeilen ein.
⚠️ Hinweis: Falls deine Staking-Einnahmen im Einzelfall als gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG) eingestuft werden könnten, solltest du unbedingt steuerlichen Rat einholen.

Wenn du Staking-Belohnungen innerhalb eines Jahres verkaufst, musst du auch Steuern auf ihre Wertsteigerung zahlen. Mehr über die steuerliche Behandlung des Verkaufs von Kryptowährung erfährst du in unserem Krypto Steuerleitfaden für Deutschland
Die von uns zur Verfügung gestellten steuerbezogenen Informationen sind keine Steuer-, Finanz-, Buchhaltungs- oder Rechtsberatung und dürfen weder von dir noch von einer anderen Partei zur Vermeidung von Steuerstrafen verwendet werden. Du solltest einen Steuerfachmann um Rat fragen, wenn es um deine besondere Situation geht. Wir machen keine Ansprüche, Versprechungen oder Garantien bezüglich der Richtigkeit der hier bereitgestellten Informationen. Alles, was hier steht, ist unsere Meinung und stellt keine Tatsachenbehauptung dar.