Wie du deine Staking-Steuern in Deutschland machst (2026)


Staking-Rewards sind in Deutschland grundsätzlich sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Entscheidend ist ihr Marktwert beim Zufluss; liegen alle Einkünfte aus solchen Leistungen im Kalenderjahr bei weniger als 256 €, bleiben sie steuerfrei. Verkaufst du die erhaltenen Coins später, kann zusätzlich ein privates Veräußerungsgeschäft entstehen.

Für das Steuerjahr 2026 gilt weiterhin: Die einjährige Haltefrist für Kryptowährungen wird durch Staking nicht auf zehn Jahre verlängert. Die maßgebliche aktuelle Verwaltungsauffassung steht im BMF-Schreiben vom 6. März 2025.

< 256 €§-22-Freigrenze pro JahrBei 256 € oder mehr ist der ganze Betrag steuerpflichtig.
1 JahrHaltefrist für RewardsStaking verlängert sie nicht auf zehn Jahre.
1.000 €§-23-Freigrenze für VerkaufsgewinneGilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen.

Was ist beim Staking steuerlich relevant?

Beim passiven Staking über eine Börse, einen Pool oder eine Plattform stellst du Coins bereit und erhältst dafür Rewards. Diese Rewards behandelt das BMF als sonstige Einkünfte. Das ist etwas anderes als aktives Forging oder der Betrieb eines Validators: Dort ist eine gewerbliche Einordnung im Einzelfall möglich. Pool-Staking ist jedoch nicht automatisch gewerblich.

Für die meisten privaten Anleger sind daher zwei Zeitpunkte wichtig: der Erhalt eines Rewards und ein späterer Verkauf dieses Rewards. Halte deine Transaktionshistorie, Wallet-Belege und die verwendete Kursquelle fest. Bei ausländischen Börsen und in der Regel auch bei DEXen besteht eine erweiterte Mitwirkungspflicht; fehlende Daten können zu einer Schätzung durch das Finanzamt führen.

Wichtig: Ein manueller Claim verschiebt die Steuer nicht beliebig. Innerhalb des Jahres darfst du den Tag der Wallet-Gutschrift als Anschaffungszeitpunkt vereinfachend verwenden. Nicht beanspruchte Rewards müssen spätestens zum Kalenderjahresende berücksichtigt werden.

Wann werden Staking-Rewards besteuert?

Staking-Rewards werden beim Zufluss mit ihrem Marktwert in Euro erfasst. Dieser Wert ist zugleich ihre Anschaffungskosten für einen späteren Verkauf. Als Kursquelle kannst du einen Handelsplatz oder eine Kursliste verwenden; statt des exakten Sekundenkurses akzeptiert das BMF auch dokumentierte Tageskurse, wenn du dieselbe Methode konsequent anwendest.

Die Einkünfte fallen unter die Regelung für sonstige Einkünfte in § 22 EStG. Sie werden mit deinem persönlichen progressiven Einkommensteuersatz besteuert, nicht pauschal mit 25 %. Im Steuerjahr 2026 liegt der Grundfreibetrag bei 12.348 €; oberhalb davon beginnt der Tarif bei 14 %, ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen bei 42 % und ab 277.826 € bei 45 %.

Wie funktioniert die 256-€-Freigrenze?

Die 256 € sind eine Freigrenze, kein Freibetrag. Bleiben deine gesamten Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG im Kalenderjahr unter 256 €, sind sie nicht einkommensteuerpflichtig. Bei 256 € oder mehr wird der gesamte Betrag steuerpflichtig. Dazu können neben Staking etwa Lending, nicht gewerbliches Mining und qualifizierende Airdrops gehören; entscheidend ist stets die Summe der einschlägigen Leistungen.

Was passiert beim Verkauf der Staking-Rewards?

Verkaufst, tauschst oder bezahlst du mit einem Reward innerhalb eines Jahres nach seinem Erwerb, ist der Wertzuwachs grundsätzlich ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. Der Gewinn ist Verkaufserlös minus Marktwert beim Zufluss und abzugsfähigen Veräußerungskosten. Nach Ablauf von mehr als einem Jahr ist der Verkauf privater Kryptowährungen grundsätzlich steuerfrei.

Für sämtliche privaten Veräußerungsgeschäfte eines Kalenderjahres gilt seit 2024 eine Freigrenze von 1.000 €. Bleiben die gesamten Gewinne darunter, sind sie steuerfrei; ab 1.000 € ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Die frühere 600-€-Grenze gilt nicht mehr. Verluste innerhalb der einjährigen Frist darfst du nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen, nicht etwa mit Arbeitslohn.

Beispiel: Reward und späterer VerkaufSOL / EUR
1. Zufluss des Rewards
Marktwert bei Wallet-Gutschrift300 €
Bei mindestens 256 € Leistungen im Jahr: sonstige Einkünfte
2. Verkauf innerhalb eines Jahres
Verkaufserlös1.500 €
Anschaffungskosten (Zuflusswert)- 300 €
Privater Veräußerungsgewinn+ 1.200 €

Das ist keine doppelte Besteuerung desselben Betrags: Beim Zufluss wird der damalige Wert des Rewards erfasst. Beim späteren Verkauf geht es nur um die Wertänderung seit diesem Zufluss. Verkaufst du sofort zum gleichen Wert, entsteht regelmäßig kein zusätzlicher Veräußerungsgewinn.

Verlängert Staking die Haltefrist auf zehn Jahre?

Nein. Für Currency- und Payment-Token verlängert Staking oder Lending die Haltefrist nicht auf zehn Jahre. Sowohl deine ursprünglich eingesetzten Coins als auch die Rewards folgen im Privatvermögen der einjährigen Regel. Für eine kalendergenaue Erklärung der Frist und der Veräußerungsregel siehe unseren Guide zur Krypto-Haltefrist in Deutschland.

Nicht jede DeFi-Variante ist damit automatisch geklärt: Das BMF-Schreiben von 2025 behandelt Liquidity Mining ausdrücklich nicht. Bei Liquid-Staking-Token, Liquiditätspools oder komplexen DeFi-Schritten sollte die konkrete Vertrags- und Transaktionskette geprüft werden.

Wie trägst du Staking in der Steuererklärung ein?

Staking-Einnahmen gehören in der Einkommensteuererklärung in die Anlage SO, Abschnitt „Leistungen“. Spätere steuerpflichtige Verkaufsgewinne trägst du ebenfalls in der Anlage SO ein, dort im Abschnitt „Private Veräußerungsgeschäfte – Andere Wirtschaftsgüter“. Reiche die Erklärung elektronisch über ELSTER ein und verwende nicht die Zeilennummern aus älteren Anleitungen: Diese ändern sich von Jahr zu Jahr.

  1. Zuflüsse vollständig erfassenNotiere Datum der Wallet-Gutschrift, Menge, Euro-Marktwert und Kursquelle für jeden Reward.
  2. Leistungen summierenPrüfe, ob die Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zusammen unter 256 € bleiben oder die Freigrenze erreichen.
  3. Verkäufe getrennt berechnenErmittle bei jedem Verkauf innerhalb eines Jahres Erlös, Zuflusswert und Gebühren; prüfe die 1.000-€-Freigrenze für alle privaten Veräußerungsgeschäfte.
  4. Belege und Report aufbewahrenBewahre CSV-Exporte, Wallet-Nachweise, Kursmethode und die Berechnung auf. Ein plausibler Steuerreport kann dem Finanzamt als Grundlage dienen; die Unterlagen können dennoch angefordert werden.

Frist für das Steuerjahr 2025

Bei eigener Abgabe endet die reguläre Frist am 31. Juli 2026. Mit Steuerberaterin oder Steuerberater endet sie am 1. März 2027.

31. Juli 2026Eigene Abgabe

Wie hilft Divly bei Staking-Transaktionen?

Divly ist ein Krypto-Steuerrechner. Du kannst Transaktionen aus Wallets und von Börsen importieren, ihre steuerliche Einordnung prüfen, Steuerberechnungen im Detail ansehen und einen länderspezifischen Steuerreport für deine Steuererklärung herunterladen. Das hilft besonders bei vielen kleinen Zuflüssen, weil Bewertung, Dokumentation und spätere Verkäufe nachvollziehbar zusammengeführt werden können.

Für den Gesamtüberblick zu Haltefrist, Tauschgeschäften und Erklärung findest du im Kryptowährung-Steuerleitfaden für Deutschland weitere Informationen. Eine Einordnung deines persönlichen Steuersatzes erklärt auch unser Guide zu Krypto-Steuersätzen in Deutschland.

Was ändert sich 2026 und 2027?

Für das Steuerjahr 2026 gilt die einjährige Haltefrist unverändert. Die Bundesregierung hat im Juli 2026 angekündigt, Regelungen zur Besteuerung von Kryptowerten auf den Weg zu bringen; ein konkreter Gesetzentwurf liegt jedoch noch nicht vor. Daraus folgt derzeit keine neue Steuerregel für Staking oder den Verkauf deiner Coins. Verfolge Änderungen, aber richte deine Erklärung nach dem heute geltenden Recht aus.

Häufige Fragen zu Staking-Steuern

Sind Staking-Rewards ohne manuellen Claim steuerpflichtig?

Der Wallet-Gutschriftstag darf innerhalb des Jahres als Anschaffungszeitpunkt verwendet werden. Nicht beanspruchte Rewards müssen jedoch spätestens zum Jahresende berücksichtigt werden.

Gilt die 256-€-Grenze je Coin oder je Plattform?

Nein. Es ist die jährliche Freigrenze für die gesamten einschlägigen Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG, nicht eine Grenze je Coin, Wallet oder Börse.

Was passiert, wenn ich den Reward nach mehr als einem Jahr verkaufe?

Bei privatem Vermögen ist ein Verkauf nach mehr als einem Jahr grundsätzlich steuerfrei. Der Zuflusswert des Rewards war davon unabhängig bereits bei Erhalt für die Einkünfte relevant.

Sind Validator-Rewards immer gewerblich?

Nein. Die gewerbliche Einordnung hängt vom Einzelfall ab. Passives Staking über Pool oder Plattform ist nicht automatisch ein Gewerbe; bei eigener Blockerstellung oder Validator-Betrieb ist fachlicher Rat sinnvoll.



Alle von uns bereitgestellten Steuerinformationen stellen keine Steuerberatung, Finanzberatung, Buchhaltungsberatung oder Rechtsberatung dar, und weder Sie noch eine andere Partei sollten sie nutzen, um steuerliche Konsequenzen zu vermeiden. Wenden Sie sich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Wir übernehmen keine Gewähr und geben keine Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit der hier bereitgestellten Informationen. Alle hierin enthaltenen Angaben stellen unsere Meinung und keine Tatsachenbehauptung dar.

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