In Deutschland sind Gewinne aus dem privaten Verkauf von Bitcoin, Ether und anderen Kryptowährungen im Steuerjahr 2026 grundsätzlich steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als ein Jahr liegt. Bei einem Verkauf innerhalb dieser Frist greift § 23 EStG; dann zählt außerdem die 1.000-€-Freigrenze für alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Kalenderjahres. Die Haltefrist wurde bislang nicht abgeschafft.
Für die Praxis sind drei Fragen entscheidend: Welcher Coin gilt wegen FIFO als verkauft? Wann endet die Frist kalendergenau? Und lassen sich Kauf, Tausch und Transfers sauber belegen? Dieser Guide erklärt die geltende Rechtslage für 2026 anhand der aktuellen BMF-Leitlinien zu Kryptowerten und zeigt, worauf du vor einem Verkauf achten solltest.
Kurzantwort: Ein privat gehaltener Coin kann nach Ablauf von mehr als einem Jahr steuerfrei verkauft werden. Ein Tausch in einen anderen Coin ist dagegen eine Veräußerung des alten Coins und startet für den neu erhaltenen Coin eine eigene Frist.
Wann ist ein Krypto-Verkauf in Deutschland steuerfrei?
Ein Verkauf ist bei privatem Halten grundsätzlich steuerfrei, wenn die einjährige Frist überschritten ist. Innerhalb eines Jahres sind Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch regelmäßig private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Übliche Spot-Kryptowerte werden dabei nicht automatisch mit der 25-prozentigen Abgeltungsteuer besteuert; steuerpflichtige Gewinne unterliegen grundsätzlich deinem persönlichen Einkommensteuersatz.
Für Verkäufe innerhalb der Frist gilt 2026 eine wichtige Grenze: Bleiben die gesamten Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr unter 1.000 €, sind sie steuerfrei. Bei 1.000 € oder mehr ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Es handelt sich also um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Der 1.000-€-Sparer-Pauschbetrag für Kapitalerträge ist davon getrennt und gilt nicht für diese §-23-Gewinne.
Die Haltefrist ist nur ein Teil der Besteuerung. Unser Kryptowährung Steuer Leitfaden für Deutschland (2026) ordnet weitere steuerpflichtige Ereignisse und die Erklärung systematisch ein.
| Situation | Haltezeit | Gewinn aus dem Verkauf | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| BTC-Verkauf nach mehr als einem Jahr | > 1 Jahr | 20.000 € | grundsätzlich steuerfrei |
| ETH-Verkauf nach 8 Monaten | < 1 Jahr | 999 € | steuerfrei, sofern alle §-23-Gewinne zusammen unter 1.000 € bleiben |
| SOL-Verkauf nach 8 Monaten | < 1 Jahr | 1.000 € | gesamter Gewinn grundsätzlich steuerpflichtig |
Der Gewinn ist nicht einfach der Verkaufspreis. Maßgeblich sind Verkaufserlös minus Anschaffungskosten und abziehbare, dem Verkauf zuordenbare Kosten wie Transaktionsgebühren. Bei einem Krypto-zu-Krypto-Tausch ist der Marktwert des erhaltenen Coins zum Tauschzeitpunkt regelmäßig der Erlös des abgegebenen Coins und zugleich – zuzüglich Nebenkosten – die Anschaffungskosten des neuen Coins.
Steuerpflicht prüfen
Gewinne gehören grundsätzlich in die §-23-Prüfung. Entscheidend sind Gesamtgewinn, Freigrenze und persönlicher Steuersatz.
Frist dokumentieren
Der private Verkauf ist grundsätzlich steuerfrei. Kauf- und Verkaufsnachweise solltest du trotzdem aufbewahren.
Wie wird die 1-Jahres-Haltefrist berechnet?
Die Frist wird kalenderbezogen berechnet, nicht mit einer pauschalen 365-Tage-Regel. Der Anschaffungstag wird nach §§ 186 bis 188 BGB nicht mitgerechnet; die Jahresfrist endet mit Ablauf des entsprechenden Kalendertags im Folgejahr. Steuerfrei ist der Verkauf erst am folgenden Tag.
| Anschaffung | Fristbeginn | Fristende | Frühester Verkauf außerhalb der Frist |
|---|---|---|---|
| 15. März 2025 | 16. März 2025 | Ablauf des 15. März 2026 | 16. März 2026 |
| 2. Januar 2026 | 3. Januar 2026 | Ablauf des 2. Januar 2027 | 3. Januar 2027 |
Halte daher nicht nur das Datum fest. Sichere auch Uhrzeit, Transaktions-ID, Eurokurs, Gebühren und die Plattform oder Wallet. Die Finanzverwaltung erwartet je Veräußerung unter anderem nachvollziehbare Angaben zu Asset, Menge, Anschaffung, Erlös und Haltefrist. Bei mehreren Wallets müssen auch Übertragungen zwischen eigenen Adressen dokumentiert sein.
Welche Transaktionen beenden die Haltefrist oder starten sie neu?
Ein Verkauf oder Tausch veräußert den bisherigen Coin. Für einen dabei neu erworbenen Coin beginnt eine eigene einjährige Frist. Das gilt auch, wenn du mit Krypto Waren oder Dienstleistungen bezahlst: Steuerlich wird der eingesetzte Coin veräußert.
| Vorgang | Steuerliche Folge für den abgegebenen Coin | Folge für die Haltefrist |
|---|---|---|
| Verkauf gegen Euro | Veräußerung | Frist des verkauften Coins endet |
| BTC-zu-ETH-Tausch | Veräußerung von BTC | neue Frist für ETH |
| Bezahlen einer Ware mit Krypto | Veräußerung des eingesetzten Coins | Frist des eingesetzten Coins endet |
| Staking- oder Lending-Reward | eigener Zufluss mit eigener Anschaffung | eigene Frist bei späterem Verkauf des Rewards |
| Hard Fork | kein Einkommen beim Zufluss | neuer Coin übernimmt grundsätzlich das ursprüngliche Anschaffungsdatum |
Bei Übertragungen zwischen eigenen Wallets ist lückenlose Dokumentation besonders wichtig: Das BMF verlangt gerade für Wallet-zu-Wallet-Transfers geeignete Nachweise. Dieser Artikel ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls, etwa wenn wirtschaftliches Eigentum oder die Vertragsstruktur unklar sind.
Wie funktioniert FIFO bei der Krypto-Haltefrist?
Wenn eine Einzelzuordnung nicht möglich ist, gilt für die Haltefrist grundsätzlich FIFO: Die zuerst angeschafften Einheiten gelten als zuerst veräußert. Die BMF-Leitlinien wenden diese Verbrauchsfolge wallet- und assetbezogen an. Die gewählte Methode bleibt für das jeweilige Asset in dieser Wallet verbindlich, bis der Bestand dort vollständig veräußert wurde.
Im Beispiel ist das zuerst gekaufte Teil-Los bei einem Verkauf aus Wallet A maßgeblich. Eine bloße Trennung in einer Tabellenkalkulation reicht nicht als Ersatz für nachvollziehbare Wallet- und Transaktionsdaten. Wer mehrere Börsen und Wallets verwendet, sollte die gewählte Methode, Preisquelle und Transferkette fortlaufend dokumentieren. Die BMF-Regeln erlauben bei der Bewertung außerdem unter Voraussetzungen konsistente Tageskurse statt punktgenauer Kurse – wichtig ist, nicht je Transaktion die günstigste Quelle auszuwählen.
Verlängern Staking, Lending oder DeFi die Haltefrist?
Nein: Für Currency- und Payment-Token verlängern Staking oder Lending die Haltefrist nicht auf zehn Jahre. Für die ursprünglich eingesetzten Coins bleibt es bei der einjährigen Frist. Die Rewards sind jedoch ein eigener Steuerfall: Passive Staking-Rewards und Lending-Erträge sind regelmäßig sonstige Einkünfte nach § 22 EStG, werden beim Zufluss bewertet und haben bei späterem Verkauf eine eigene Anschaffung.
Die 256-€-Freigrenze betrifft dabei die gesamten Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG, etwa bestimmte Staking-, Lending- oder Mining-Einkünfte. Sie ist nicht mit der 1.000-€-Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte zu verwechseln. Für eine vertiefte Einordnung der Zuflüsse hilft unser Guide Wie du deine Staking-Steuern in Deutschland machst (2026).
Für Liquiditätspools und weitere DeFi-Strukturen gibt es keine pauschale, vom BMF in seinem Kryptowerte-Schreiben bestätigte Aussage: NFTs und Liquidity Mining sind ausdrücklich nicht Gegenstand dieser BMF-Leitlinien. Behandle solche Vorgänge daher nicht automatisch wie normales Staking oder einen einfachen Transfer.
Wie können Krypto-Verluste innerhalb der Haltefrist genutzt werden?
Ein Verlust aus einer privaten Krypto-Veräußerung ist grundsätzlich nur relevant, wenn der Verkauf innerhalb der einjährigen Frist stattfindet. §-23-Verluste dürfen nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden – nicht mit Gehalt, Dividenden oder anderen Kapitalerträgen. Nicht genutzte Verluste können nach den Regeln des § 23 EStG ein Jahr zurück- und zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden, jeweils nur in diesen Verlustverrechnungskreis.
Nach Ablauf von mehr als einem Jahr liegt ein Verkauf regelmäßig außerhalb von § 23 EStG. Dann bleibt ein Gewinn steuerfrei, ein Verlust ist aber ebenso steuerlich nicht nutzbar. Prüfe daher vor einem Verkauf immer das konkrete FIFO-Los, den Stichtag und die Summe deiner übrigen privaten Veräußerungsgewinne.
Was gilt bei Hard Forks, Airdrops und NFTs?
Bei Sonderfällen lässt sich die Haltefrist nicht mit einer Faustregel beantworten. Ein Hard Fork führt nach den BMF-Leitlinien beim Zufluss nicht zu Einkommen; die Anschaffungskosten werden nach Wertverhältnissen aufgeteilt und die neuen Coins übernehmen grundsätzlich das Anschaffungsdatum der ursprünglichen Coins. Bei Airdrops kommt es dagegen darauf an, ob du dafür eine Leistung erbracht hast, etwa Werbung oder das Überlassen zusätzlicher personenbezogener Daten. Ohne Leistung kann eine andere Einordnung, einschließlich möglicher Schenkungsteuerfragen, relevant werden.
NFTs und Liquidity Mining sind nicht vom BMF-Schreiben vom 6. März 2025 erfasst. Eine kategorische Aussage zur Haltefrist oder Besteuerung wäre deshalb unseriös. Bei wiederholtem Handel, komplexen DeFi-Protokollen oder großen Beträgen solltest du den konkreten Sachverhalt steuerlich prüfen lassen.
Muss ich steuerpflichtige Krypto-Verkäufe in der Steuererklärung angeben?
Steuerpflichtige private Krypto-Veräußerungen gehören in die Anlage SO, in den Abschnitt „Private Veräußerungsgeschäfte – Andere Wirtschaftsgüter“. Einkünfte aus Staking, Lending und vergleichbaren Leistungen gehören ebenfalls in die Anlage SO, aber in den Abschnitt „Leistungen“. Die Erklärung wird elektronisch über ELSTER abgegeben; verwende die Abschnittsbezeichnungen statt fester Zeilennummern, weil diese sich je Vordruck ändern können.
Bewahre auch bei Verkäufen nach Ablauf der Frist Unterlagen auf. Bei ausländischen Börsen und häufig auch bei DEX-Transaktionen bestehen erweiterte Mitwirkungspflichten; fehlende Historien oder Datenverluste gehen grundsätzlich zu Lasten der steuerpflichtigen Person. Ein plausibler Steuerreport kann als Grundlage dienen, ersetzt aber nicht die zugrunde liegenden CSV-Exporte, Screenshots und Wallet-Nachweise.
Seit 2026 erfassen meldepflichtige Krypto-Dienstleister Daten nach DAC8 und dem deutschen Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz. Die erste deutsche Dienstleistermeldung für 2026 ist bis zum 31. Juli 2027 fällig. Das ist keine neue Meldepflicht für private Halter; deine Steuererklärung und Nachweispflichten richten sich weiterhin nach deutschem Steuerrecht.
Wenn du ältere steuerpflichtige Transaktionen nachmelden musst, erläutert unser Artikel zur Deklaration von Kryptosteuern für Vorjahre in Deutschland die nächsten Schritte.
Mehr zum Informationsaustausch und dazu, wie das Finanzamt von Bitcoin und Kryptowährungen erfahren kann, findest du in unserem separaten Überblick.
Wird die Krypto-Haltefrist in Deutschland abgeschafft?
Nein – nach geltendem Recht gilt die einjährige Haltefrist 2026 weiter. Ein Gesetzentwurf der Grünen zur Abschaffung der Frist ist gescheitert. Am 6. Juli 2026 erklärte die Bundesregierung im Entwurf für den Bundeshaushalt 2027, sie werde Regelungen zur Besteuerung von Kryptowerten auf den Weg bringen. Das ist jedoch noch kein ausformuliertes und beschlossenes Steuergesetz. Welche Regeln später gelten könnten, steht damit nicht fest.
Die Abgrenzung zwischen politischer Ankündigung und geltendem Recht ist wichtig: Erst ein verabschiedetes und in Kraft getretenes Gesetz kann die Behandlung privater Krypto-Verkäufe ändern. Unser laufend aktualisiertes Reform-Update zur möglichen Abschaffung der Krypto-Haltefrist trennt bestätigte Fakten von offenen Fragen.
Checkliste: Haltefrist vor dem Krypto-Verkauf prüfen
Bevor du verkaufst oder tauschst, prüfe diese Punkte:
- Bestimme die Wallet und das Asset, aus denen du veräußerst.
- Ermittle das konkrete Los per Einzelzuordnung oder FIFO.
- Prüfe Anschaffungsdatum und kalendergenauen ersten steuerfreien Verkaufstag.
- Erfasse Eurokurs, Gebühren, Transaktions-ID und Gegenwert des Geschäfts.
- Addiere alle Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr und prüfe die 1.000-€-Freigrenze.
- Trenne die Behandlung von Rewards nach § 22 Nr. 3 EStG von der späteren Veräußerung dieser Coins.
- Sichere Börsen-CSV-Dateien, Wallet-Historien und Nachweise zu eigenen Transfers.
Divly ist ein Krypto-Steuerrechner, der dir hilft, Transaktionen aus Wallets und von Börsen zu importieren, steuerlich einzuordnen und einen länderspezifischen Steuerreport für deine Steuererklärung herunterzuladen. Einen Überblick über die Einordnung und verfügbare Lösungen findest du auch in unserem Vergleich der Krypto-Steuerrechner für Deutschland.
Häufige Fragen zur Krypto-Haltefrist 2026
Ist Krypto nach einem Jahr immer steuerfrei?
Bei einem privaten Verkauf ist der Gewinn grundsätzlich steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als ein Jahr liegt. Sonderfälle wie gewerblicher Handel oder Token mit anderer rechtlicher Struktur müssen separat beurteilt werden.
Ist ein Verkauf nach genau 365 Tagen steuerfrei?
Nicht pauschal. Entscheidend ist der kalendergenaue Fristablauf: Der Anschaffungstag zählt nicht mit, und steuerfrei ist der Verkauf erst am Tag nach dem Ende der Jahresfrist.
Gilt FIFO pro Wallet oder über alle Wallets?
Die BMF-Leitlinien sehen die Methode je Asset und Wallet vor. Deshalb sind vollständige Wallet-Daten und eine konsistente Dokumentation entscheidend.
Startet ein BTC-zu-ETH-Tausch die Haltefrist neu?
Ja. Der Tausch veräußert BTC; für die erhaltenen ETH beginnt eine neue Anschaffung und damit eine eigene Haltefrist.
Verlängert Staking die Haltefrist auf zehn Jahre?
Nein. Für Currency- und Payment-Token verlängern Staking oder Lending die Frist nicht auf zehn Jahre. Die erhaltenen Rewards können dennoch beim Zufluss steuerpflichtige Einkünfte sein.
Kann ich Krypto-Verluste nach mehr als einem Jahr absetzen?
In der Regel nicht. Ein Verkauf außerhalb der einjährigen Frist liegt nicht mehr im §-23-Bereich; deshalb ist dort auch ein Verlust steuerlich nicht nutzbar.
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