Krypto-Steuern auf der Binance Smart Chain: Hier bist du richtig
Krypto-Steuern zu erledigen kann sich überwältigend anfühlen. Die Regeln sind oft unklar, und offizielle Leitfäden beantworten nicht alle wichtigen Fragen.
Gleichzeitig erhält das Finanzamt immer mehr Einblicke in Daten von Krypto-Plattformen und über Blockchain-Analysen. Transaktionen auf der Binance Smart Chain (BSC) sind öffentlich einsehbar und lassen sich mit deinen Wallets verknüpfen. Immer mehr Anbieter müssen zudem Informationen über Aktivitäten ihrer Nutzer teilen.
Genau dafür gibt es Divly. Wir haben ein Tool entwickelt, das dich Schritt für Schritt durch die Steuererklärung führt – konform mit den lokalen Vorschriften, ohne Stress und Unsicherheit.
Wann sollte ich meine Kryptowährungen deklarieren?
Krypto-Aktivitäten auf der Binance Smart Chain (BSC) gelten in Deutschland als private Veräußerungsgeschäfte. Gewinne daraus unterliegen deinem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45%.
Verkäufe innerhalb von 12 Monaten nach Anschaffung sind steuerpflichtig, wenn deine gesamten Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften im Jahr über 600 € liegen (dann ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig). Hältst du Coins/Token länger als 1 Jahr, sind Veräußerungsgewinne in der Regel steuerfrei.
Erträge aus Mining, Staking, Lending, Liquidity Mining/Yield Farming oder Airdrops sind zum Zeitpunkt des Zuflusses grundsätzlich steuerpflichtig; ein späterer Verkauf kann zusätzlich zu steuerpflichtigen Gewinnen führen. Mehr dazu findest du in unseren deutschen Guides: https://divly.com/de/guides
Wichtige Abgabefristen findest du im Steuerportal des BZSt. In der Regel ist der 31. Juli des Folgejahres der letzte Termin; mit Steuerberater kann sich die Frist verlängern.
Wie Krypto auf der Binance Smart Chain besteuert wird
Auf der Binance Smart Chain zählen Verkäufe, Swaps oder das Bezahlen mit Coins als Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG). Gewinne werden mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert (bis zu 45% plus Soli und ggf. Kirchensteuer).
Hältst du länger als ein Jahr, sind Gewinne steuerfrei. Unter einem Jahr sind sie steuerpflichtig. Es gilt eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr (ab 2024). Wichtig: Ab 1.000 € wird der gesamte Gewinn versteuert.
Staking- oder Mining-Erträge auf BSC sind „sonstige Einkünfte“ und bei Zufluss steuerpflichtig. Die Haltefrist für die erhaltenen Coins bleibt ein Jahr.
Das Finanzamt kann Krypto-Aktivitäten nachvollziehen. Nutze bei Bedarf Divly für Tracking von Haltefristen und zum Erstellen deiner Steuerberichte.
Divly & Binance Smart Chain: Die Wahl für Deutschland
Divly ist speziell für Deutschland entwickelt, mit Fokus auf höchste Genauigkeit. Anders als generische Tools erzeugen wir automatisch den konformen, lokalisierten Steuerbericht, den du für das BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) brauchst.
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Direkter Binance Smart Chain-Import: Schneller Import deiner BSC-Transaktionen per Wallet-Adresse oder CSV – inklusive BEP-20-Token, Swaps (z. B. PancakeSwap), Liquidity Pools, Staking und Airdrops. Kombiniert sich nahtlos mit deinen anderen Wallets/Konten.
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Genauigkeit der Berechnungen: Präzise Steuerberechnung mit Gewinn/Verlust, Anschaffungskosten, Gebühren/Gas und der richtigen Bewertungsmethode (z. B. FIFO).
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100% Deutschland: Einfacher Download der Berichte für Anlage SO, Anlage KAP, Anlage N, Anlage G und Anlage Sonderausgaben – inklusive Anleitung, wie du sie beim BZSt erklärst.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
In Deutschland gelten Kryptowährungen als private Veräußerungsgeschäfte. Gewinne sind steuerpflichtig, wenn sie innerhalb eines Jahres realisiert werden.
Sie müssen Kryptowährungen angeben, wenn:
- Sie Kryptowährungen innerhalb von einem Jahr nach dem Kauf verkauft haben
- Ihr Gesamtgewinn die Freigrenze von 600 € übersteigt
Für die Steuererklärung benötigen Sie folgende Informationen:
- Anlage SO (Sonstige Einkünfte)
- Eine detaillierte Aufstellung aller Transaktionen
Die wichtigsten Termine für Ihre Steuererklärung sind:
- Abgabefrist (ohne Berater): 31. Juli des Folgejahres
- Abgabefrist (mit Berater): Ende Februar des übernächsten Jahres
Die Besteuerung von Kryptowährungen in Deutschland unterliegt ständigen Anpassungen. Das BMF-Schreiben hat viele Fragen geklärt, aber es gibt immer noch Unsicherheiten, insbesondere bei Staking und Lending.
Es ist wichtig, sich über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten oder einen Steuerberater zu konsultieren.
Mehr Informationen:
Gewinne aus Kryptowährungen sind steuerfrei, wenn:
- Sie die Coins länger als ein Jahr gehalten haben
- Ihr Gesamtgewinn im Kalenderjahr unter 600 € liegt
Für die Berechnung Ihrer Gewinne und Verluste benötigen Sie:
- Datum und Wert jedes Kaufs
- Datum und Wert jedes Verkaufs
- Transaktionsgebühren
Ja. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können mit Gewinnen aus denselben Einkunftsarten verrechnet werden. Ein Verlustvortrag oder -rücktrag ist ebenfalls möglich.
Die Privatsphäre von Krypto-Nutzern auf Netzwerken wie der Binance Smart Chain wird durch strengere Vorschriften und die öffentliche Transparenz der Blockchain eingeschränkt.
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Kryptodienstleister und Börsen Handelsdaten von EU-Bürgern gemäß DAC8 melden. Diese Daten werden an das Finanzamt des Landes weitergeleitet, in dem Sie wohnen.
Das bedeutet, dass das Finanzamt nachvollziehen kann, dass Sie auf der Binance Smart Chain Transaktionen durchgeführt haben.
Ja. In Deutschland können Sie eine Selbstanzeige vornehmen, um versäumte Krypto-Einkünfte nachzuzahlen. Wenn Sie dies proaktiv tun, können Sie oft Strafen vermeiden oder reduzieren.
Informieren Sie sich hierzu am besten bei einem Steuerberater.
Hinweis: Die hier bereitgestellten steuerbezogenen Informationen sind keine Steuerberatung, Finanzberatung, Buchhaltungsberatung oder Rechtsberatung und können nicht zur Vermeidung von Steuerstrafen verwendet werden. Du solltest die Beratung eines Steuerfachmanns bezüglich deiner spezifischen Umstände suchen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Alle hierin enthaltenen Informationen sind unsere Meinung und keine Feststellung von Fakten.