Krypto-Börsen und andere Kryptowerte-Dienstleister melden nach DAC8 nicht einfach eine fertige Steuerberechnung. Für deutsche Steuerpflichtige umfasst die gesetzliche Meldung Identitäts- und Ansässigkeitsdaten sowie jahresweise zusammengefasste Transaktionsdaten je Kryptowert. Das hilft dem Finanzamt beim Abgleich, ersetzt aber weder deine eigene Steuererklärung noch deine vollständige Transaktionsdokumentation.
Seit dem 1. Januar 2026 gelten die deutschen DAC8-Regeln aus dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG). Der erste Meldezeitraum ist 2026; Anbieter müssen die erste Meldung bis zum 31. Juli 2027 an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln. Für dich entsteht dadurch keine eigene DAC8-Erklärung.
Wichtig: Die Meldepflicht trifft Anbieter wie Börsen, Broker und bestimmte Plattformen - nicht private Anlegerinnen und Anleger. Deine Pflicht, steuerpflichtige Krypto-Vorgänge in der Einkommensteuererklärung zu erklären, besteht davon getrennt weiter.
Welche personenbezogenen Daten meldet eine Krypto-Börse nach DAC8?
Für jeden meldepflichtigen Nutzer werden nach dem KStTG Angaben zur Identifikation und steuerlichen Ansässigkeit gemeldet: Vor- und Nachname, Anschrift, Staaten der steuerlichen Ansässigkeit sowie die Steueridentifikationsnummer oder ein funktionales Äquivalent. Der Anbieter muss diese Angaben über eine Selbstauskunft einholen und auf Plausibilität prüfen.
Bei Kundinnen und Kunden, deren Geschäftsbeziehung schon vor dem 31. Dezember 2025 bestand, müssen die Sorgfaltspflichten bis zum 1. Januar 2027 abgeschlossen sein. Erfüllst du eine angeforderte Selbstauskunft trotz Erinnerungen nicht, kann der Anbieter dich unter den gesetzlichen Voraussetzungen an meldepflichtigen Transaktionen hindern. Vor der ersten Meldung muss er dich außerdem darüber informieren, welche Daten für das Besteuerungsverfahren erhoben und gemeldet werden.
Die gesetzlichen Details stehen in den §§ 6, 8 und 11 KStTG. Das Gesetz spricht von Kryptowert-Dienstleistern und -Betreibern. Eine klassische Exchange ist also ein wichtiges Beispiel, aber nicht jeder erfasste Anbieter muss wie eine Börse aussehen.
Welche Transaktionsdaten werden nach DAC8 gemeldet?
Die Meldung ist je Art des Kryptowerts und je Kalenderjahr aufgebaut. Sie ist daher kein vollständiger Steuerreport mit einer Zeile für jeden einzelnen Trade. Das KStTG verlangt vor allem zusammengefasste Beträge, Stückzahlen und Anzahlen der Transaktionen.
| Bereich | Was der Anbieter je Kryptowert meldet | Was nicht automatisch daraus hervorgeht |
|---|---|---|
| Käufe und Verkäufe gegen Fiatgeld | Jahres-Summe der gezahlten oder erhaltenen Bruttobeträge, Einheiten und Zahl der Transaktionen | Deine einzelnen Anschaffungs- und Veräußerungszeitpunkte sowie dein persönlicher Gewinn |
| Krypto-zu-Krypto-Tausch | Jahres-Summe des Marktwerts, Einheiten und Zahl der An- bzw. Verkäufe gegen andere Kryptowerte | Welche konkrete Anschaffung zu welchem Verkauf gehört und welche Haltefrist daraus folgt |
| Transfers und Zahlungen | Jahres-Summen zu bestimmten Ein- und Ausgängen, Übertragungsarten soweit bekannt sowie bei bestimmten externen Adressen Marktwert und Einheiten | Ob ein Transfer nur eine Bewegung zwischen deinen eigenen Wallets war und welche Anschaffungskosten dazugehören |
Bei Fiat-Käufen und -Verkäufen ist die verwendete Fiatwährung anzugeben. Bei Krypto-zu-Krypto-Vorgängen, Transfers und bestimmten Zahlungen meldet der Anbieter den Marktwert in einer einheitlichen Fiatwährung; notwendige Umrechnungen müssen konsistent erfolgen. Ein separater Depot- oder Portfoliostand ist im Feldkatalog des § 11 KStTG nicht als eigenes Meldefeld aufgeführt.
Wann werden die ersten DAC8-Daten aus Deutschland gemeldet?
Die erste deutsche Meldung betrifft das Kalenderjahr 2026 und ist bis zum 31. Juli 2027 fällig. Das BZSt empfängt die Daten und leitet Informationen zu in Deutschland ansässigen Personen an die zuständigen Landesfinanzbehörden weiter. Informationen über Personen mit steuerlicher Ansässigkeit in anderen teilnehmenden Staaten können im automatischen Austausch weitergegeben werden.
DAC8 ändert nicht die deutschen Regeln für die Besteuerung privater Kryptogeschäfte. Ein Verkauf innerhalb der einjährigen Haltefrist kann ein privates Veräußerungsgeschäft sein. Bei Gewinnen aus solchen Geschäften gilt die Freigrenze von 1.000 Euro pro Kalenderjahr; ab 1.000 Euro ist nicht nur der übersteigende Teil steuerpflichtig. Die DAC8-Meldung und die Einkommensteuer-Regeln sind also zwei verschiedene Ebenen.
Reichen die DAC8-Daten für deine deutsche Krypto-Steuererklärung aus?
Nein. Die DAC8-Meldung kann dem Finanzamt Anhaltspunkte über deine Börsenaktivität geben, liefert aber nicht automatisch alle Angaben, die für die Ermittlung eines steuerpflichtigen Gewinns nach § 23 EStG notwendig sind. Gerade die deutsche Einjahresfrist und die Zuordnung von Anschaffungen zu Veräußerungen brauchen mehr Detail als eine jahresweise Summe je Asset.
Für eine belastbare Berechnung brauchst du insbesondere:
- Haltefrist und Reihenfolge: Wann die jeweils veräußerten Einheiten angeschafft wurden. Das BMF sieht zunächst eine Einzelbetrachtung vor; wenn sie nicht möglich ist, gelten Regeln zur Reihenfolge und Bewertung je Wallet und Asset.
- Anschaffungskosten, Erlöse und Gebühren: Dein Gewinn oder Verlust ergibt sich nicht aus einem gemeldeten Bruttoumsatz allein. Anschaffungskosten und Werbungskosten, etwa Transaktionsgebühren, gehören in die Rechnung.
- Eigene Wallets und weitere Plattformen: Die Meldung einer Börse erklärt nicht zuverlässig, ob eine Auszahlung in deine eigene Wallet, zu einer anderen Börse oder an Dritte ging.
- Staking, Lending und andere Einkünfte: Passive Staking- oder Lending-Erträge können als sonstige Einkünfte relevant sein und verlangen eigene Zufluss- und Bewertungsdaten.
Steuerpflichtige private Veräußerungsgewinne gehören grundsätzlich in die Anlage SO, Bereich „Private Veräußerungsgeschäfte - Andere Wirtschaftsgüter“. Vermeide feste Zeilennummern: Sie ändern sich je Vordruckjahr.
Welche Unterlagen solltest du zusätzlich zu DAC8 aufbewahren?
Bewahre nicht nur ein jährliches Exchange-Statement auf. Sichere die Rohdaten, aus denen du deine Steuerberechnung nachvollziehbar herleiten kannst. Das BMF erwartet bei Verkäufen unter anderem Angaben zu Asset, Menge, Anschaffungskosten, Erlösen beziehungsweise Zeitpunkten und Preisen sowie zur Haltefrist.
- Alle Datenquellen zusammenführenLade Transaktionshistorien von jeder Börse herunter und ergänze Wallets, DEXes sowie Ein- und Auszahlungen.
- Transfers sauber kennzeichnenDokumentiere Bewegungen zwischen eigenen Wallets und Plattformen, damit sie nicht versehentlich wie ein steuerpflichtiger Verkauf aussehen.
- Berechnung nachvollziehbar speichernBewahre Anschaffungen, Verkäufe, Gebühren, Kursquellen, die gewählte Methode je Wallet und deinen Steuerreport auf.
- Erklärung und Unterlagen abgleichenPrüfe, ob die Angaben in Anlage SO zu deinem vollständigen Report passen. Ein DAC8-Hinweis ist kein Ersatz für diesen Abgleich.
Wann ist ein Krypto-Steuerrechner sinnvoll?
Ein Krypto-Steuerrechner ist besonders sinnvoll, wenn du mehrere Börsen oder Wallets nutzt, viele Swaps hast oder Transfers zwischen eigenen Konten nachvollziehen musst. Er kann die Daten zusammenführen, fehlende Informationen sichtbar machen und einen nachvollziehbaren Steuerreport vorbereiten. Das Finanzamt kann einen solchen Report als Grundlage akzeptieren, wenn er plausibel, vollständig und konsistent ist; es kann aber weiterhin CSV-Dateien, Screenshots und andere Originalunterlagen anfordern.
Divly ist ein Krypto-Steuerrechner, mit dem du Transaktionen aus Wallets und von Börsen importieren, ihre steuerliche Einordnung prüfen und Bestände aus mehreren Konten in einer Ansicht zusammenführen kannst. Ein deutscher Steuerreport kann dir helfen, deine deutsche Steuererklärung vorzubereiten. Prüfe trotzdem selbst, ob alle Plattformen, Wallets, Gebühren und Übertragungen enthalten sind.
Divly: Die Wahl für Deutschland
Divly ist speziell für Deutschland entwickelt, mit Fokus auf höchste Genauigkeit. Anders als generische Tools erstellen wir automatisch einen konformen deutschen Steuerreport, den du für deine Steuererklärung beim Finanzamt nutzen kannst – inklusive Anleitung für ELSTER und WISO Steuer.
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Import von Börsen und Wallets: Schneller Import deiner Transaktionen von allen gängigen Börsen und Wallets, nahtlos an einem Ort kombiniert.
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Genauigkeit der Berechnungen: Präzise Steuerberechnung mit Gewinn/Verlust und der richtigen Bewertungsmethode (z. B. FIFO).
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Berichte für Deutschland: Einfacher Download der relevanten Berichte für Anlage SO und Anlage KAP – inklusive Erklärung, wie du die Werte beim Finanzamt angibst.
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ELSTER und WISO Steuer: Reiche über ELSTER mit deinem Divly-Report ein oder nutze unseren speziellen WISO-Steuer-Upload, um deine Werte direkt in WISO Steuer zu importieren.
Häufige Fragen zu DAC8 und Krypto in Deutschland
Meldet DAC8 jede einzelne Transaktion mit Zeitstempel?
Der gesetzliche KStTG-Katalog verlangt für die genannten Kategorien jahresweise zusammengefasste Beträge beziehungsweise Marktwerte, Einheiten und Transaktionszahlen je Kryptowert. Verlasse dich deshalb nicht darauf, dass eine DAC8-Meldung die für deine Haltefrist und Anschaffungskosten nötige Einzelhistorie ersetzt.
Muss ich Krypto noch selbst erklären, wenn meine Börse meldet?
Ja. Die DAC8-Meldung ist eine Pflicht des Anbieters. Steuerpflichtige private Veräußerungsgewinne und andere relevante Krypto-Einkünfte musst du weiterhin nach den deutschen Einkommensteuerregeln erklären.
Sind gemeldete Umsätze automatisch mein steuerpflichtiger Gewinn?
Nein. Bruttobeträge oder Marktwerte sagen für sich allein nicht, welche Anschaffungskosten, Gebühren, Haltefristen und Zuordnungen für deinen steuerpflichtigen Gewinn gelten.
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